- Von Manila Klafack
- 23.02.2021 um 14:41
Bloß kein Aktionismus in der Corona-Krise: Die Sorge vor einem möglichen Impfschaden sollte Bürger nicht dazu veranlassen, sich vor dem Gang ins Corona-Impfzentrum noch schnell dagegen abzusichern, so der Rat von Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Lebensversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und eventuell eine Unfallversicherung seien wichtige Absicherungen, die corona-unabhängig aufgebaut werden sollten, sagte Weidenbach in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk. So seien Impfschäden, die ohnehin äußerst selten auftreten, über diverse Police abgesichert, so die Verbraucherschützerin.
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Versicherungsschutz bei Impfschäden böte demnach ein Netz unterschiedlicher Absicherungen – zum einen die gesetzliche und die private Krankenversicherung, die (Risiko)-Lebensversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Zudem würden auch viele Unfallversicherer „die Versicherung des Impfschadens mit in ihren Bedingungen enthalten“. Auch die Pflegeversicherung und die Pflegezusatzversicherung würden die Folgen abdecken, wenn jemand aufgrund eines Impfschadens pflegebedürftig werde.
Staat haftet bei Pflichtimpfung
Zudem sei davon auszugehen, dass der Staat einspringen müsse, sofern die Corona-Impfung doch noch zu einer Pflichtimpfung werden würde. Weitere Anspruchsgegner von Geschädigten könnten Ärzte und die Pharmaunternehmen sein, so Weidenbach, wenn aus einer Impfung tatsächlich ein Schaden resultieren sollte.
Ein Problem im Schadenfall sei allerdings, so die Verbraucherschützerin, einen Impfschaden nachzuweisen. Demnach könne es lange dauern, bevor es zu einer Zahlung kommt. Besser sei es daher, ganz unabhängig von der Corona-Pandemie und einer Corona-Impfung, seine privaten Versicherungen in Ordnung zu bringen. Damit könnte im Fall der Fälle daraus eine Leistung fließen. Man sollte sich „auf die wichtigen Dinge fokussieren und nicht unbedingt eine Versicherung abschließen, die unnütz ist“, so Weidenbach.
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