- Von Andreas Harms
- 21.02.2025 um 11:35
Der folgende Rating-Spiegel legt jedoch nahe, dass bei einigen Zahntarifen noch Luft nach oben ist.

Stationäre Krankenzusatzversicherung für Einbettzimmer und Privatbehandlung
Im neuen Rating bewertet Franke und Bornberg erstmals die Kostenübernahme für Eltern, die ihre Kinder im Krankenhaus begleiten („Rooming-in“), und für gesetzliche Zuzahlungen beim Krankenhausaufenthalt. Standard bleiben solche Dinge wie Erstattung für ärztliche Leistungen (Chefarzt-/Privatarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Bei den ambulanten Krankenzusatzversicherungen unterscheiden die Analysten nach den bereits oben erwähnten Kategorien Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorge. Pakettarife zerlegen sie in die einzelnen Bestandteile. Doch wenn ein Tarif eine Kategorie gar nicht enthält, fällt er nicht etwa aus dem Rating raus, sondern bekommt ein „ungenügend“ (F-). Das kann man unfair finden oder nicht, man muss es auf jeden Fall beachten.
Sehhilfen
Die vorstehend genannte Maßnahme erwischt bei den Sehhilfen gleich mal 30 Tarife, weil sie für Brillen und Kontaktlinsen generell nicht zahlen. Das sind alle ungenügenden Tarife, wie der folgende Spiegel zeigt.

Seite 3: Lücken bei Naturheilverfahren und Vorsorge

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