- Von Redaktion
- 14.08.2018 um 10:52
Wie könnte E-Health Produkte und Service in der PKV verändern?
Bussert: Das wird die Branche revolutionieren. Wobei Deutschland bisher nicht gerade Vorreiter in Sachen Digitalisierung ist, um es mal freundlich zu formulieren. Hier muss sicher noch einiges im Rahmen der digitalen Agenda passieren. Die Möglichkeiten für Patienten, Ärzte sowie Krankenhäuser und Versicherer sind aber enorm. Ich nenne als Beispiel Anwendungen für chronisch Kranke wie den telemedizinischen Bereitschaftsdienst Cardigo mit mobilem EKG-Gerät, digitaler Gesundheitsakte und App, die ein Rund-um-die-Uhr-Monitoring ermöglicht. Oder nehmen Sie Teleportalkliniken, die in ländlichen Regionen durch digitale Anbindung an Unikliniken oder Maximalversorger erst eine qualitativ hochwertige Diagnostik ermöglichen. Diese Ansätze bieten den Patienten einen großen Nutzen, führen zusätzlich aber auch zu erheblichen Einsparungen, weil etwa kostspielige Krankenhausaufenthalte sich verkürzen oder sogar entfallen.
Wiesemann: Es gibt da tatsächlich hochspannende Projekte. Wir selber haben zum Beispiel die elektronische Gesundheitsakte Vivy gestartet, – 90 gesetzliche und 4 private Krankenversicherungen machen bisher mit, und erreichen potenziell über 25 Millionen Kunden. Diese können mit Vivy erstmals per App alle ihre medizinischen Daten sicher speichern und verwalten. Dazu kommen auf Wunschweitere Gesundheitsservices
Roß: Die Versicherer entwickeln sich dadurch auch immer mehr vom reinen Kosten-Erstatter zum Gesundheitsdienstleister, haben viel häufiger Berührungspunkte mit dem Kunden und bekommen dadurch ein anderes Image.
Ein Fall mit möglichen negativen Konsequenzen für die gesamte Branche ist das Gerichtsverfahren um die von einem Treuhänder abgesegneten Beitragserhöhungen der Axa. War der Treuhänder unabhängig oder nicht – das ist der Stein des Anstoßes. Hier muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Was erwarten Sie?
Kremer: Die Branche schaut sicherlich mit einer gewissen Spannung nach Karlsruhe. Die Gemengelage ist derzeit aber noch sehr unübersichtlich. Daher ist es gut, wenn hier nun eine höchstrichterliche Klärung erfolgt.
Pekarek: Die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders ist ein formaler Aspekt. Die Rechtsgrundlagen der Beitragsanpassung im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz und vor allem die Notwendigkeit zur Anpassung bleiben davon unberührt. Bei steigenden Kosten im Gesundheitswesen, zunehmender Lebenserwartung und niedrigen Zinsen, ist es im System vorgesehen, die Rechnungsgrundlagen anzupassen. Nur so kann die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge gewährleistet werden. Das kann dieser formale Aspekt nicht außer Kraft setzen. Wir sollten aber auch zurückweisen, was in einigen Zeitungsüberschriften steht, nämlich, dass wir zu Unrecht die Beiträge erheblich erhöhen und willkürlich handeln.
Wiesemann: Richtig. Wir halten die Gesetze bei der Bestellung des Treuhänders ein, die Bafin überprüft das und sieht die heutige Praxis als rechtmäßig an.
Roß: Hier kochen die Emotionen wohl vor allem hoch, weil es um massive Beitragsanpassungen geht. Bei der Politik muss ankommen, dass wir hier ein anderes Verfahren brauchen, um Beitragsanpassungen durchzuführen. Sie gehören zum System dazu, aber es wäre wichtig, hier eine andere Glättung reinzubekommen. Käme es regelmäßiger zu kleineren Anpassungen, könnte man einen Großteil der Emotionen aus dem Thema herausbekommen.
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