- Von Redaktion
- 22.03.2016 um 11:42
Das Oberlandesgericht Hamm hat den Ex-Vorstand der Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG) aus Dortmund zu einer Schadenersatzzahlung verknackt (Aktenzeichen 27 U 36/15, noch nicht rechtskräftig). Er muss seinem Ex-Arbeitgeber nun rund 4,6 Millionen Euro überweisen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Vorstand die Pflichten seines Dienstvertrags schuldhaft verletzt habe. Er habe 2009 für den Bürobetrieb der Kasse über den Bedarf hinaus rund 4.000 Quadratmeter Büro- und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen im „Dortmunder U“ angemietet.
Der BIG sei hierdurch in den Jahren 2011 bis zum 31. März 2015 ein Mietschaden in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro entstanden, den der Ex-Vorstand nun zu ersetzen habe.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat der Senat nicht zugelassen. Der Vorstand und seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung könnten gegen die Entscheidung jedoch noch Beschwerde einlegen.
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