- Von Juliana Demski
- 06.07.2017 um 12:20
Ab Januar 2018 sollen die Beiträge für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige anders berechnet werden. Bislang gibt der letzte Einkommensteuerbescheid Auskunft darüber, wie hoch die Beiträge ausfallen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte im aktuellen Jahr höher oder niedriger ausfallen. Mit dieser Regelung soll künftig Schluss sein. Stattdessen soll sich die Beitragshöhe stärker an den tatsächlichen Einkünften orientieren. Dadurch will der Gesetzgeber berücksichtigen, dass die Einkommen von Selbstständigen meist starken Veränderungen unterworfen sind, das heißt Einnahmen nicht immer regelmäßig erfolgen.
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Wie lassen sich die Beiträge in Zukunft berechnen?
Laut dem vom Bundestag beschlossenen Heil- und Hilfsmittelgesetz zahlt der Unternehmer zunächst wie bisher anhand des letzten Steuerbescheids Krankenversicherungsbeiträge. Dann allerdings als Vorauszahlung – ähnlich wie bei einem Strom- oder Gasvertrag.
Später wird geprüft, dann ebenfalls anhand des Steuerbescheids des betreffenden Jahrs, ob die Beiträge zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden. Fallen sie zu hoch aus, erhält der Selbstständige Beiträge erstattet, waren sie zu niedrig, muss er nachzahlen.
Wie kommt die neue Regelung bei den Selbstständigen an?
Bei der neuen Regelung handle es sich zwar um einen Schritt in Richtung mehr Fairness, kommentiert das Selbstständigen-Portal Gründerlexikon, allerdings müsste „die Mindestgrenze für die Beitragsberechnung fallen oder wesentlich tiefer angesetzt werden“, so die Kritik.
Dies würde freiwillig Versicherte wesentlich mehr entlasten, heißt es. Dem Portal zufolge liegt die Mindestgrenze bei etwas mehr wie 2.300 Euro monatlich für hauptberuflich Selbstständige.
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