Rainer Schlegel ist Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel. © picture alliance / Arifoto Ug/Michael Reichel/dpa-Zentralbild/ZB | arifoto UG
  • Von Achim Nixdorf
  • 09.02.2022 um 14:42
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat sich dafür ausgesprochen, ungeimpfte Corona-Patienten an den Behandlungskosten zu beteiligen. Solidarität dürfe keine Einbahnstraße sein, findet er.

Sollten ungeimpfte Corona-Patienten an den Behandlungskosten der Krankenhäuser beteiligt werden? Ja, meint Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Wie das aerzteblatt.de berichtet, hält es Deutschlands höchster Sozialrichter durchaus für zulässig, Un­geimpfte mit schwerem Krankheitsverlauf je nach Einkommen und Vermögen „maßvoll an den Kosten solch einer Behandlung zu beteili­gen“.

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Der BSG-Präsident begründet seine Forderung mit den hohen Kosten einer stationären Corona-Krankenhausbehandlung, die vor allem durch Ungeimpfte verursacht würden. Diese könnten bis zu 200.000 Euro betragen, wobei anschließende Rehabilitationsmaßnahmen einer Long-Covid-Erkrankung noch gar nicht eingerechnet seien. Dafür müss­ten ein Durchschnittsverdiener und sein Ar­beitgeber 34 Jahre lang Krankenkassenbeiträge bezahlen, betonte Schlegel vor Journalisten beim jüngsten BSG-Jahrespressegespräch. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“, so der Jurist.

Auch KV Berlin fordert Beteiligung

Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hatte sich jüngst für eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen ausgesprochen. Dies könne entweder über eine Eigenbeteiligung oder über einen Aufschlag auf den Kassenbeitrag erfolgen. Die Einnahmen könnten dann den Pflegekräften im stationären Bereich und den Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung zugutekommen (wir berichteten).

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

kommentare
jochen metter
Vor 3 Jahren

Werden dann ab sofort Übergewichtige, Alkoholiker, Drogenkonsumenten und andere Risikogruppen auch an den Behandlungskosten beteiligt? Dieses pentrante Gehetze gegen Impfkritiker geht mir gegen den Strich.

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kommentare
jochen metter
Vor 3 Jahren

Werden dann ab sofort Übergewichtige, Alkoholiker, Drogenkonsumenten und andere Risikogruppen auch an den Behandlungskosten beteiligt? Dieses pentrante Gehetze gegen Impfkritiker geht mir gegen den Strich.

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