- Von René Weihrauch
- 18.12.2024 um 12:39
Als PKV-Experte feiert Versicherungsmakler Sven Hennig 2025 sein Silberjubiläum: Auf ein Vierteljahrhundert Beratungserfahrung rund um die private Krankenversicherung (PKV), Altersvorsorge und BU-Absicherung blickt er dann zurück. Expertise hat der umtriebige und kritische Rügener also reichlich. Angesprochen auf die häufigsten Fragen und Zweifel, die Kunden im Zusammenhang mit der PKV äußern, sagt er: „In so gut wie jedem Beratungsgespräch zur privaten Krankenversicherung kommt das Thema ,Beitragshöhe im Alter‘ zur Sprache.“
Eine Beobachtung, die andere Fachleute bestätigen. Beinahe gebetsmühlenartig müssen Berater im Kundengespräch solche Skepsis immer wieder ausräumen. Dabei stehen mit Altersrückstellungen oder Beitragsentlastungstarifen einige Werkzeuge zur Verfügung, damit die finanzielle Belastung durch eine PKV als Ruheständler angemessen und weiter zu stemmen ist. Worauf sollten Makler also im Einzelnen hinweisen?
Was Kunden gegen steigende PKV-Beiträge tun können
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Zur Wahrheit gehört, dass Gesundheitskosten steigen und auch in Zukunft weiter steigen werden. Das liegt unter anderem am medizinischen Fortschritt, an neuen und besseren Behandlungsmethoden, an der steigenden Lebenserwartung und anderen Gründen. Betroffen sind Beitragszahler sowohl in der GKV als auch privat Versicherte.
Dabei sind die GKV-Beiträge nach Angaben des PKV-Verbandes in den vergangenen Jahren sogar stärker gestiegen als die Beiträge in privaten Vollversicherungen. Wobei Experten immer wieder betonen: Die PKV ist kein Geldsparmodell. Motiv zum Abschluss einer privaten Absicherung sollte es vielmehr sein, sich erstklassige medizinische Versorgung jetzt und in Zukunft zu sichern.
Einige Instrumente zur Beitragsentlastung
Damit das bezahlbar bleibt, greifen eine Reihe von Mechanismen – allen voran die Altersrückstellungen, die PKV-Anbieter aus den Beiträgen der Versicherten bilden und zur Dämpfung der Beitragsentwicklung im Alter einsetzen. Außerdem entfällt für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr der 10-prozentige gesetzliche Beitragszuschlag, und mit dem Eintritt in den Ruhestand kann der Krankentagegeldbaustein gekündigt werden.
Dennoch können Kostensteigerungen nicht ganz ausgeglichen werden. Wie stark der Anstieg ist, hängt unter anderem vom Leistungsumfang der Versicherung ab – den man gerade im Alter natürlich nicht reduzieren möchte. Dadurch können Beitragshöhen zustande kommen, die vom Durchschnitt erheblich abweichen, was viele potenzielle Kunden verunsichert. Eine Möglichkeit, gegenzusteuern, bilden beispielsweise Beitragsentlastungstarife, die heute so gut wie alle PKV-Anbieter im Portfolio haben.
Was sind Beitragsentlastungstarife?
Beitragsentlastungstarife sind Zusatzbausteine zur privaten Krankenvollversicherung. Versicherte zahlen dafür einen zusätzlichen Monatsbeitrag. Im Gegenzug sinken später die Beiträge. Beim Abschluss wird festgelegt, ab welchem Alter und in welcher Höhe die Entlastung wirksam wird. Je jünger der oder die Versicherte ist, umso günstiger ist der Entlastungstarif.
So kann – fiktives Beispiel – ein 35-Jähriger für rund 30 Euro Monatsbeitrag ab 65 Jahren seine PKV-Kosten um 100 Euro reduzieren. Häufig wird gegen einen höheren Beitrag aber eine weitreichendere Entlastung von bis zu mehreren Hundert Euro vereinbart.
Beitragsentlastungstarife sind in der Regel recht flexibel gestaltet. Ralf-Dieter Garwels, Produktmanager Krankenversicherung bei Hanse-Merkur, sieht darin eines der entscheidenden Kriterien für einen guten Entlastungstarif: „Neben der seriösen Kalkulation ist die Flexibilität eines Beitragsentlastungstarifs sehr wichtig. Unser Tarif BEN kann beispielsweise bis zum 60. Lebensjahr jeweils an geänderte Lebenssituationen angepasst werden. Einzahlungen können erhöht, aber auch reduziert werden.“
Sowohl der Zeitpunkt, an dem die Entlastung einsetzt, als auch ihre Höhe sind relativ frei wählbar, wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen. Das Eintrittsalter liegt in der Regel bei 65 oder 67 Jahren. Je nach Anbieter kann die Entlastung aber auch bereits bei 60 oder erst mit 70 Jahren einsetzen. Die Höhe der Beitragsermäßigung ist nach Auskunft des PKV-Verbandes je nach Versicherungsunternehmen begrenzt: normalerweise „auf 60 bis 100 Prozent des Beitrags, den der Versicherte bei Abschluss des Entlastungstarifs für den eigentlichen Versicherungsschutz zahlt“, wie der Verband mitteilt.
Beitragsentlastungstarife in der PKV: Ein Weg zu bezahlbarer Absicherung im Alter
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