- Von René Weihrauch
- 18.12.2024 um 12:39
Dabei gilt es aber zu bedenken: Die Beiträge für den Entlastungstarif fallen während der gesamten Vertragslaufzeit an, also auch dann, wenn die Entlastung bereits greift. Deshalb ermöglicht beispielsweise die Signal Iduna in ihrem neuen Tarif BE-SI eine überdurchschnittlich hohe Absicherung von bis zu 150 Prozent des KV-Grundbetrags.
Jochen Dohrmann, Produkt-Owner Squad Vollversicherung KV bei den Dortmundern: „Damit wird in der Entlastungsphase der zu zahlende Gesamtbeitrag minimiert – entlastet wird nicht nur der Beitrag des Vollversicherungstarifs, sondern auch der Beitrag des BE-SI.“ Hinzu komme bei dem seit September 2024 erhältlichen Produkt, dass Beitragsanpassungen im Vergleich zum Vorgängertarif nun anders geregelt werden. Dohrmann: „Sie erfolgen eigenständig und unabhängig vom Haupttarif nur bei Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit. Damit ist BE-SI besonders stabil und kalkulierbar.“
Inflationsausgleich oft inbegriffen
Interessant: Die meisten Beitragsentlastungstarife enthalten außerdem eine Art Inflationsklausel. Sie führt dazu, dass sich der Entlastungsbetrag im Alter alle drei bis fünf Jahre um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, der von Versicherer zu Versicherer variiert (meist um 10 bis 20 Prozent). Auf der anderen Seite sollte in der Beratung zu Entlastungstarifen auch angesprochen werden, dass bereits gezahlte Beiträge bei einem Wechsel des PKV-Anbieters nicht „mitgenommen“ werden können.
Soll ich als Makler meinen Kundinnen und Kunden einen solchen Zusatzbaustein nun also empfehlen? Nach der Erfahrung von PKV-Fachmann Sven Hennig sollten Beitragsentlastungstarife immer zumindest in Betracht gezogen werden – ohne dass er pauschal zu einem solchen Baustein raten oder davon abraten will: „Ein simples Richtig oder Falsch gibt es da nicht. Oft wird zum Beispiel die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoller ist, die Aufwendungen für die Beiträge lieber privat in einen Sparplan, einen ETF oder einen Fonds zu investieren und die Erträge später für die Finanzierung der Krankenversicherung im Alter zu verwenden.“
So sei in der Tat auf den ersten Blick womöglich eine höhere Rendite zu erzielen. Das könne dazu führen, dass bei einem geringeren monatlichen Sparbetrag am Ende eine ähnliche Summe für die Reduzierung der PKV-Beiträge zur Verfügung stehe wie bei einem Entlastungstarif. Verlockend? Nicht unbedingt: „Makler müssen ihre Kunden dabei auch auf die steuerliche Belastung sowie auf Kursrisiken und mögliche Verluste aufmerksam machen“, so der PKV-Experte (ein detailliertes Vergleichsbeispiel stellt Hennig auf seiner Website vor).
Auch Hanse-Merkur-Experte Garwels mag sich bei der Frage „Beitragsentlastungstarife oder Anlage in Sparplan & Co.?“ nicht festlegen: „Eine pauschale Aussage fällt da schwer“, sagt er, fügt allerdings zugunsten von Entlastungstarifen an: „Die Zahlungen in die Tarife zur Beitragsentlastung werden im Grunde genommen als zusätzliche Einzahlungen in Rückstellungen für die Altersvorsorge betrachtet. Dadurch sind die Beiträge für einen Angestellten beispielsweise förderfähig durch den Arbeitgeberzuschuss. Im Idealfall muss der Versicherte für jeden Euro, der angespart wird, netto lediglich 50 Cent aufbringen. Hinzu kommt, dass der Beitrag im Rahmen der grundlegenden Absicherung der Krankenversicherung steuerlich unbegrenzt absetzbar ist. Aus diesem Grund kann ein Tarif zur Beitragsentlastung auch für Selbstständige sehr attraktiv sein.“
Die Sache mit der Lebenserwartung
Kritiker, etwa Experten der Verbraucherzentralen, haben da ihre Bedenken. Sie schreiben: „Das für die Beitragsentlastung angesparte Kapital wird nur sehr niedrig verzinst. Dazu produziert der Vertrag Kosten. Und für die Berechnung der Höhe der monatlichen ,Rente‘ unterstellt die Versicherung ,Methusalem‘-Lebenserwartungen, sodass die meisten Versicherten das eingezahlte Geld nicht mehr wieder herausbekommen.“
Das will Jochen Dohrmann nicht gelten lassen: „Die Kalkulation des Beitragsentlastungstarifs erfolgt streng nach den Regularien der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung und unterscheidet sich damit nicht von den versicherungsmathematischen Vorgaben für die Krankheitskostenvollversicherung. Dies gilt insbesondere auch für den kalkulatorischen Rechnungszins und die kalkulierte Lebenserwartung.“ Außerdem würden die Versicherten im Beitragsentlastungstarif wie in der Vollversicherung an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dohrmann: „Entgegen der Behauptung wird das Kapital demnach nicht sehr niedrig verzinst.“ Auch erhalte der überwiegende Teil der Versicherten die eingezahlten Beiträge zurück. Lediglich die Tatsache, dass der Vertrag mit Kosten verbunden ist, treffe zu.
Makler Sven Hennig nennt einen weiteren Punkt, der für Entlastungstarife spricht: „Geld, das ich in einen Beitragsentlastungstarif meiner PKV stecke, steht nicht für andere Zwecke zur Verfügung. Das muss kein Nachteil sein. Bei anderen Anlageformen besteht ja immer die Versuchung, es irgendwann eben doch für größere Anschaffungen oder in einer Notsituation auszugeben. Im Alter ist das Geld, das eigentlich zur Finanzierung der PKV dienen sollte, dann nicht mehr da. Das erlebe ich in der Praxis immer wieder.“ Sein Fazit: „Beide Varianten können ihre Berechtigung haben. Mal passen sie, mal passen sie nicht. Das lässt sich nur durch eine Analyse des Einzelfalls entscheiden.“
Beitragsentlastungstarife in der PKV: Ein Weg zu bezahlbarer Absicherung im Alter
Vor 22 Stunden[…] Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Was Beitragsentlastungstarife in der PKV können – Pfefferminzia.de […]
1 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentierenBeitragsentlastungstarife in der PKV: Ein Weg zu bezahlbarer Absicherung im Alter
Vor 22 Stunden[…] Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Was Beitragsentlastungstarife in der PKV können – Pfefferminzia.de […]