Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (rechts) impft einen Mann im Tour-Bus der Initiative #ImpfenHilft: Eine mögliche Impfpflicht ist zum Streitthema geworden. © picture alliance/dpa/Getty Images Europe/Pool | Michele Tantussi
  • Von Andreas Harms
  • 22.03.2022 um 12:31
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Der GKV-Spitzenverband hat sich zur Corona-Impfpflicht geäußert und dafür Hohn und Spott kassiert. Dabei sind einige Argumente stichhaltig – und für dieses Land ziemlich peinlich.

In einem Bericht hat der GKV-Spitzenverband zusammengefasst, was ihn an der Impfpflicht rein praktischerweise stört. Neben dem Papierstau lassen auch die anderen Argumente tief blicken:

Daten-Chaos

An einer Stelle heißt es: „Derzeit soll ein periodisches, dezentrales Meldesystem bei jeder einzelnen Krankenkasse aufgebaut werden. Hierbei würden jedoch millionenfach fehlerhafte Prozesse initiiert, mit denen das angestrebte Ziel, Klarheit über den Impfstatus der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, nicht zu erreichen sein wird.“ Denn an die Corona-Warn-App sind die Kassen nicht angeschlossen. Das heißt im Umkehrschluss: Dieses Land weiß nicht, wen es gegen Corona geimpft hat und wie oft. Und wie um dieser ohnehin schon peinlichen Erkenntnis noch einen draufzusetzen, heißt es weiter: „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden zu Unrecht, trotz einer vollständigen Immunisierung, den Bußgeldstellen gemeldet werden müssen.“ Demnach würden Behörden gar nicht wissen, wer noch nicht geimpft ist, könnten aber schon mal Bußgelder verhängen. Es geht doch nichts über einen unrechtmäßigen Bescheid.

Wer überwacht die Impfpflicht?

Krankenkassen wollen nicht die Aufpasser spielen. Sie seien keine Gesundheits- oder Ordnungsbehörden, betonen sie und merken durchaus zu Recht an: „Die Meldung der Bürgerinnen und Bürger durch die Krankenkassen an die Bußgeldstellen würden das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen stark belasten.“

Wo wohnen die Impflinge?

Für wahrscheinlich 16 Millionen Menschen haben die Krankenkassen nicht die nötigen Daten, um sie „in der vorgesehenen Weise sicher zu erreichen“, heißt es. Adressen seien nicht aktuell, weil sich nicht jeder gleich nach einem Umzug bei der Krankenkasse meldet. Familienversicherte lebten zum Teil nicht (mehr) zusammen, über Nicht-Versicherte habe man mitunter gar keine Informationen.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Geht es nach dem Gesetzvorschlag, soll die Digitalakte zusammen mit der Impfpflicht nun auch flächendeckend bei den Menschen ankommen. Spätestens zum 1. November 2022 soll jeder eine haben können. Wer sie nicht will, muss widersprechen (Opt-out-Lösung). Das sei zeitlich aber gar nicht umsetzbar, heißt es von den Krankenkassen. Ein realistischer Zeitpunkt sei der 1. Januar 2024.

Damit zieht der Spitzenverband folgendes Fazit:

Um Schaden zu vermeiden und das Ziel einer hohen Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen, raten wir daher dringend von den vorgesehenen Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten im Rahmen der Beratungen zur Einführung einer Impfplicht ab.

Und Schaden zu vermeiden ist zurzeit wirklich keine schlechte Idee.

Die gesamte Stellungnahme nebst Vorschlägen, um das Gesetz zu ändern, können Sie hier herunterladen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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