- Von Redaktion
- 13.04.2013 um 13:14
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Krankenversicherte vor Überschuldung schützen soll. Er sieht einen Notlagentarif für Privatversicherte vor, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Und senkt den Säumniszuschlag für Kassenpatienten.
Seit 2007 müssen sich alle Deutschen krankenversichern. Selbst Versichterten, die keine Beiträge zahlen können, dürfen die Versicherer nicht kündigen. Das führt zu Beitragsrückständen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt das Minus bei 4,5 Milliarden Euro, in der privaten Krankenversicherung (PKV) bei 745 Millionen Euro.
60 Prozent Strafzins
Bisher ist es so, dass gesetzlich Krankenversicherte pro Monat einen Säumniszuschlag von 5 Prozent zahlen müssen. Pro Jahr fallen so 60 Prozent Strafzinsen an. Künftig soll der Säumniszuschlag auf 12 Prozent pro Jahr begrenzt sein.
In der PKV ist es gängige Praxis, den Vertrag ruhend zu stellen und die Leistungen auf Notfallniveau herunterzufahren. Die Versicherung muss aber nach einem Jahr im Basistarif fortgesetzt werden.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, in der PKV einen Notlagentarif einzuführen. Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, leiten die Versicherer nach einem Mahnverfahren in diesen Notlagentarif um. Der bisherige Vertrag ruht, eine Rückkehr ist möglich, sobald die Rückstände abbezahlt sind. Der Notlagentarif leistet nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Schwangere und Mütter dürfen auch betreut werden.
Beitrag ist niedriger
Die Prämien sind viel geringer als bei normalen PKV-Tarifen. Neue Alterungsrückstellungen bauen die Privatversicherten nicht auf. Vorhandene können die Versicherer auf die zu zahlende Prämie anrechnen – bis zu einer Prämiensenkung in Höhe von 25 Prozent.
„Der Beitrag im Notlagentarif wird, so vermuten wir, zwischen 100 und 150 Euro liegen. Er soll aber nur eine Übergangslösung sein”, so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. „Das Ziel muss sein, wieder in den regulären Versicherungsschutz zu kommen.”
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