- Von Redaktion
- 21.03.2016 um 10:10
Es geht um folgendes Formular:
Merkblatt zur Umstellung des Versicherungsschutzes mit Leistungseinschränkung statt Risikozuschlag.
Wichtige Hinweise auf Besonderheiten des Leistungsumfangs
Bitte nehmen Sie dieses Blatt zu Ihren Versicherungsunterlagen
Dieses Blatt wendet sich an einen Versicherungsnehmer, der – im Rahmen eines Tarifwechsels nach Paragraf 204 VVG – sein Recht aus diesem Gesetz wahrnimmt und anstatt eines Risikozuschlages auf die Mehrleistungen, die im bisherigen Tarif ohnehin nicht vereinbart waren, verzichtet.
Schauen wir uns die Ausführungen an und beleuchten die Aussagen etwas näher.
Zukünftige Behandlungskosten für Krankheiten werden aus Ihrem neuen Versicherungsschutz erstattet, jedoch nicht diejenigen Leistungen, die ihrem Umfang und ihrer Höhe nach den bisherigen Versicherungsschutz übersteigen.
Das stimmt so nicht, sondern das betrifft nur die vom Versicherer enumerativ aufzuzählenden Mehrleistungen, nicht alle Leistungen, die den bisherigen Versicherungsschutz übersteigen (zum Beispiel Zusatzbausteine, die keiner Gesundheitsprüfung unterliegen).
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren