Taxis in Berlin. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 09.12.2015 um 10:56
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Ein Taxifahrer beansprucht Krankentagegeld – und geht dann trotzdem arbeiten. Seine Versicherung findet das heraus und kündigt sämtliche Verträge. Das geht so nicht, stellten nun Richter in München fest.

Was war geschehen?

Der 59-jährige Taxi-Unternehmer fährt jeden Tag feste Touren, um Dialyse-Patienten von ihrer Wohnung zum Krankenhaus und zurück zu bringen. Zwischendrin macht er normale Taxifahrten. Seit 30 Jahren ist der Mann Kunde der gleichen privaten Krankenversicherung, 39 Mal hat er in dieser Zeit Krankentagegeld beansprucht. Das liegt bei rund 50 Euro pro Tag.

Mitte Dezember 2013 bis Anfang Januar 2014 ist es wieder soweit. Die Versicherung aber ist misstrauisch und engagiert einen Detektiv. Der stellt fest, dass der 59-Jährige mehrfach die eine oder andere Fahrt eines Dialyse-Patienten übernommen hat.

Die Versicherung kündigt daraufhin fristlos alle Verträge mit dem Kunden: Krankenversicherung, Tagegeld- und Pflegeversicherung. Der Taxifahrer wehrt sich, der Fall landet vor Gericht.

So ging es vor Gericht aus

Die Versicherung ist mit der Kündigung aller Verträge zu weit gegangen, finden auch die Richter des Landgerichts und Oberlandesgerichts München. Der Anbieter könne nicht einfach davon ausgehen, dass der Kunde auch im Bereich der Kranken- oder Pflegeversicherung versuchen wird, sich Leistungen zu erschleichen. Das erfordere eine weitaus höhere kriminelle Energie, weil der Versicherte dann etwa Arztrechnungen fälschen müsste.

Nur die Kündigung der Krankentagegeldversicherung ist also wirksam. Beide Seiten haben sich geeinigt, dass die alten Verträge formell nicht gekündigt sind, sondern „nur geruht“ haben und zum 1. Januar 2016 wieder in Kraft treten.

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