- Von Oliver Lepold
- 16.01.2020 um 14:13
Im Zeitalter der Smartphones haben Gesundheits- und Therapie-Apps Hochkonjunktur. Die virtuellen Helferlein versprechen etwa, bei einer gesünderen Ernährung und Lebensführung zu unterstützen oder begleiten eine Psychotherapie, indem sie Stimmungen des Nutzers aufzeichnen. Auch für Erkrankungen wie zum Beispiel Tinnitus gibt es entsprechende Apps, die die Behandlung unterstützen. Darüber hinaus existiert ein breites thematisches Angebot von Online-Kursen und -Coachings rund um das Thema Gesundheit.
Anbieter von Gesundheits-Apps sind meist IT-Unternehmen, Pharmakonzerne oder Krankenkassen. So können etwa Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) mittels einer Migräne-App ihre Symptome dokumentieren und plötzlich auftretende Attacken erfassen. Anhand des Verlaufs kann der behandelnde Arzt dann besser erkennen, wann die Attacken auftreten, wie stark sie sind und wie welche Medikamente wirken.
Wie die Digitalisierung die Zukunft der PKV formt
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Virtuelle Services unterstützen Makler
Auch Makler, die sich neue Kundengruppen wie Beamte und Beamtenanwärter erschließen möchten, können die virtuellen Angebote in der Beratung zur privaten Krankenversicherung (PKV) wirkungsvoll einsetzen. Denn auch viele Versicherer bieten digitale Unterstützung. Die HanseMerkur zum Beispiel bietet eine kostenlose virtuelle Beratung zu Gesundheitsfragen an. Das Angebot richtet sich exklusiv an Kunden mit einer Krankheitskostenvoll- oder Beihilfeversicherung.
Diese Vorteile sind daher auch für Beamte und Beamtenanwärter relevant und können zur Wahl des passenden PKV-Versicherers maßgeblich beitragen. So stehen dem Nutzer beim Online-Arzt der HanseMerkur Ärzte aller Fachrichtungen sowie Pflege-Experten für Gespräche per Video-Chat zur Verfügung. Die ratsuchenden Versicherten erhalten ausführliche und kompetente Antworten. Mit ‚TeleClinic’ bieten auch Axa, Barmenia, die Gothaer und die Nürnberger ein Telemedizin-Informationsangebot für ihre Versicherten, inklusive der möglichen Ausstellung von Privatrezepten.
Apps als Heilmittel
Und auch der Gesetzgeber hat sich jüngst dem Thema angenommen: So gab es bisher keine einheitlichen Qualitätskriterien für Online-Kurse und Gesundheits-Apps. Das im November 2019 beschlossene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) setzt nun einen Standard.
So sollen Anbieter ihre Apps beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anmelden können. Wenn sie den Anforderungen entsprechen, einen nachweisbaren Nutzen erzielen und den Datenschutz der sensiblen Gesundheitsdaten gewähren, erhalten sie eine Zulassung und die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten. Derart lizensierte Apps können dann als Heilmittel auf Rezept verschrieben werden.
Des Weiteren dürfen Ärzte künftig nun auch auf ihrer Internetseite über Online-Sprechstunden informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann nun erst im Rahmen derselben stattfinden und muss nicht mehr offline im Vorfeld erfolgen. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll die Verbreitung der Telemedizin zum Wohle der Versicherten gefördert werden.
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