- Von Manila Klafack
- 07.06.2021 um 13:24
Fast 1,2 Millionen Mal nahmen Patienten im zweiten Quartal 2020 per Video Kontakt zu einem Arzt oder Psychotherapeuten auf. Das hat kürzlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung festgestellt. Zum Vergleich: In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 waren es nur rund 200.000 Sprechstunden per Video.
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Angebote aus diesem Bereich haben also besonders zu Beginn der Corona-Pandemie einen wahren Boom erlebt. Im gleichen Maße angestiegen ist die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die diese Sprechstunden anbieten: Waren es im vierten Quartal 2019 bundesweit 168, zählte die KBV im zweiten Quartal 2020 über 31.000.
Bereits im Mai 2018 hatte der Bundesärztetag das sogenannte Fernbehandlungsverbot für Ärzte gekippt – und damit den Weg für die Beratung ohne körperlichen Kontakt ermöglicht. Das gilt sogar für Patienten, die der Arzt noch nie persönlich gesehen hat.
Videosprechstunde als eine Möglichkeit der Telemedizin
Die Videosprechstunde zählt dabei zur Telemedizin. Dieser Begriff wiederum sammelt verschiedene ärztliche Versorgungskonzepte, definiert die Bundesärztekammer. Gemeint ist mit diesen Leistungen, dass sie die Diagnose, Therapie, Rehabilitation und Beratung räumlich und/oder zeitlich versetzt unter Einsatz von Informationstechnologie erbringen.
So kann der Arzt etwa auch chronisch kranke Patienten betreuen. Zum Beispiel, indem er auf die Messgeräte seiner Patienten zu Hause zugreift. Insbesondere in ländlichen Regionen, in denen nicht alle Fachärzte vertreten sind, kann eine Versorgung der Patienten auf diese Weise gewährleistet werden.
Auch der Zweitmeinungsservice ist eine weitere Möglichkeit. Allerdings sind hier nicht alle Angebote für gesetzliche Krankenversicherte kostenlos. Nur, wenn der Arzt eine Vereinbarung mit den Krankenkassen geschlossen hat, werden die Kosten übernommen. Nachdem der Patient seine Unterlagen online oder per Post eingereicht hat, kann eine Beratung aus der Ferne die Auswertung und die Beurteilung der Situation ergänzen.
Datenschutz des Videodienst-Anbieters
Ob die Videosprechstunde per Computer, Tablet oder Smartphone stattfinden soll, spielt für den Ablauf keine Rolle. Notwendig sind Kamera, Mikrofon, Bildschirm und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Die Arztpraxis stellt den Videodienst-Anbieter zur Verfügung und darüber läuft die Verbindung.
Die Anbieter für die Videodienste müssen zertifiziert sein und dazu eine Selbstauskunft bei der KBV sowie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht haben. Die Vorgaben für die IT-Sicherheit und den Datenschutz muss der Anbieter ebenfalls erfüllen und nachweisen. Während der gesamten Sprechstunde muss der Videodienstleister deshalb eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicherstellen, um der besonders privaten Arzt-Patienten-Beziehung gerecht zu werden.
Vor dem ersten Videochat mit dem Arzt wird der Patient zum Thema Datenschutz informiert. Eine Aufzeichnung oder das Filmen des Gespräches zum Beispiel sind untersagt. Eventuell muss der Patient auch eine Einwilligungserklärung unterschreiben, damit die Daten im Rahmen des Videodienstes genutzt werden können. Manchmal muss der Patient auch beim Einwählen in die Sprechstunde der Nutzung zustimmen.
In der Videosprechstunde
Wie im Praxisalltag erhält der Patient auch für die Videosprechstunde einen Termin. Plus, in diesem Fall, die Internetadresse des Anbieters sowie die Einwahldaten. Damit alles klappt, ist es am besten, wenn der Patient sich bereits rund zehn Minuten vor Terminbeginn mit seinem korrekten Namen einwählt.
In der Regel folgt dann ein automatischer Techniktest. Anschließend geht es ins virtuelle Wartezimmer. Von dort wird der Patient ins Sprechzimmer geführt. Am Ende der Sprechstunde kann sich der Patient von der Internetseite abmelden.
Konsultationen der Ärzte untereinander
Aber nicht nur bei der Beratung von Patienten per Video spricht man von Telemedizin, sondern auch, wenn Ärzte sich mit Kollegen austauschen, um deren Erfahrungen in speziellen Fällen zu nutzen. Das hat sich etwa bei den bundesweiten Schlaganfallnetzen bewährt. Kliniken mit weniger neurologischem Fachwissen können per Videokonferenz diese Kenntnisse von Spezialkliniken abrufen. Dabei ist es möglich, sich beispielsweise bei der Diagnosestellung oder der weiteren Behandlung die Ergebnisse bildgebender Verfahren auszutauschen.
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