Hübsche Hunde: Die Rettungs-Bernhardiner Katy (links) und Salsa. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 26.01.2016 um 11:32
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Bernhardinerhündin Cleja stirbt während der Narkose-Einleitung vor einer Operation. Obwohl die Besitzer eine Tier-OP-Versicherung haben, weigert sich diese zu zahlen. Es sei nicht „zum Schnitt“ gekommen, meint sie. Wie der Fall ausgegangen ist, lesen Sie hier.

Für Tierbesitzer ist es ein kleines Drama, wenn ihr Schützling krank wird und operiert werden muss. So ging es auch der Familie Steioff aus Hundsangen bei Limburg im vergangenen Jahr. Ihre Bernhardinerhündin Cleja erleidet eine Magendrehung und muss operiert werden, stirbt aber während der Narkose-Einleitung.

Gegen die Kosten der OP sind die Steioffs bei der Uelzener versichert. Seit 2009 zahlt die Familie dafür jährlich 135 Euro. Die Uelzener lehnt die Kostenübernahme der Behandlung in Höhe von 416 Euro trotzdem ab. Es sei „nicht zum Schnitt gekommen“, so der Versicherer gegenüber der Kundin.

Wie die Nassauische Neue Presse berichtet, seien in den Versicherungsbedingungen tatsächlich Anästhesieleistungen nicht ausdrücklich aufgeführt. Vielmehr seien die Kosten für „Vorbehandlung, Operation inklusive Kosten für Medikamente, Röntgenbilder und Verbandsmaterial sowie die Nachsorge“ abgedeckt – unabhängig von Hunderasse, -größe und -gewicht. Trotzdem glaubt Pia Steioff an ihr Recht. Schließlich setze eine OP in der Regel voraus, dass das Tier betäubt werden muss.

Aus Kulanzgründen hat sich der Versicherer aber doch bewegt. 250 Euro bekommt Familie Steioff nun einmalig. Und man werde die Formulierung der Versicherungsbedingungen überdenken.

Aktualisierung:

Die Uelzener Versicherung bietet seit 15. März 2016 einen erweiterten Versicherungsschutz für Tier-OP-Versicherungen:

Verstirbt das versicherte Tier in der Narkose, unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten, notwendigen Operation begonnen hat, werden auch hierfür die Kosten übernommen.

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