- Von Redaktion
- 15.12.2017 um 09:25
- Der Treuhänder-Fall: Sind Beitragsanpassungen unrechtmäßig?
Dieser Streit zwischen der Axa und einem ihrer Kunden ist noch nicht ausgefochten. Das endgültige Urteil dürfte aber für die gesamte PKV-Branche Folgen haben. Kanzleien, die auch gegen andere Versicherer wegen unrechtmäßiger Beitragsanpassungen klagen wollen, bringen sich schon in Stellung.
Worum geht’s?
Ein Mann ist bei der Axa krankenversichert. Er hat die Tarife Vision 1-4500 (Krankheitskostenversicherung) und TV 442 (Krankentagegeld) abgeschlossen. 2012 und 2013 erhöht die Axa die Beiträge in diesen Tarifen, nach Zustimmung eines inzwischen verstorbenen unabhängigen Treuhänders.
Der Treuhänder sei aber gar nicht unabhängig im Sinne des Paragrafen 203 Absatz 2 Satz 1 VVG gewesen, so der Kunde. Denn er sei über einen Zeitraum von 15 Jahren – und auch im maßgeblichen Zeitraum – mit der Prüfung aller von der Axa vorgenommenen Prämienanpassungen befasst gewesen. Für ein solch großes Mandat sei eine jährliche Vergütung von mindestens 150.000 Euro anzusetzen, heißt es weiter.
Es sei nicht ersichtlich, aus welchen anderen Quellen der Treuhänder auch nur annähernd gleich hohe Einkünfte bezogen haben könnte. Also sei von einer wirtschaftlichen Abhängigkeit des Treuhänders von der Axa auszugehen.
Die Urteile
Das Amtsgericht Potsdam entscheidet zugunsten des Kunden (Aktenzeichen 29 C 122/16), die Axa legt Berufung ein. Diese wiederum weist das Landgericht Potsdam zurück (Aktenzeichen 6 S 80/16). Jetzt will die Axa vor den Bundesgerichtshof ziehen.
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