- Von Redaktion
- 15.12.2017 um 09:25
- Freie Arztwahl: Ist der Chefarzt versprochen, muss er auch operieren
Ob eine Operation korrekt verläuft oder nicht – wenn eine Chefarztbehandlung abgesprochen wurde, hat es auch eine zu sein.
Was ist geschehen?
Ein Patient aus Koblenz muss wegen einer Fehlstellung der Finger an der linken Hand operiert werden. Er vereinbart einen Termin für die OP mit dem Chefarzt des Krankenhauses; tatsächlich führt aber der stellvertretende Oberarzt die Operation durch.
Es folgen erhebliche Beeinträchtigungen an der Hand. Dabei wird aber bewiesen, dass die OP fehlerfrei verlaufen ist.
Die Urteile
Das Oberlandesgericht Koblenz urteilt zuerst, dass dem Patienten kein Schmerzensgeld zusteht, da schließlich kein Fehler bei der OP passiert sei. Der Bundesgerichtshof aber widerspricht dem (Aktenzeichen VI ZR 75/15). Es habe für die OP des Oberarztes keine Einwilligung des Patienten gegeben. Es spiele also letztlich keine Rolle, ob die Operation richtig verlaufen sei oder nicht – der Eingriff war rechtswidrig.
Man hätte den Mann vor der Operation darüber informieren müssen, dass der Chefarzt die Behandlung nicht durchführen wird. Das sei hier nicht der Fall gewesen.
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