Eine Statue der Justitia hält in Bamberg (Bayern) eine Waage in ihrer Hand. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 15.12.2017 um 09:25
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Immer wieder kommt es auch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) zu Streit und Unklarheiten, die vor Gericht ausgefochten werden müssen. Die Redaktion von Pfefferminzia hat hier einige wichtige Urteile der vergangenen Wochen und Monate zusammengestellt.

  • Lügen und Verschweigen geht nicht: Die Sache mit den Vorerkrankungen

Wer bei den Gesundheitsfragen vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung seine Vorerkrankungen nicht angibt, muss Behandlungen im Ernstfall eventuell selbst zahlen.

Was ist geschehen?

Eine Frau will eine private Krankenversicherung abschließen. Standardmäßig muss sie vorher die Gesundheitsfragen im Antragsformular ausfüllen. Das macht sie auch, gibt eine Fehlsichtigkeit an, unterschlägt aber, dass sie drei Jahre vor Abschluss des Vertrags an einem Harnleiterleiden litt und deswegen in Behandlung war.

Zwei Monate später erhält sie ärztliche Behandlungen wegen eines Nierensteins. Erst dann erfährt die Versicherung von der Vorerkrankung. Daher verweigert sie der Frau die Zahlungen für alle Behandlungen, die damit in Verbindung stehen.

Das Urteil

Die Richter des Oberlandesgerichts in Frankfurt geben der Versicherung recht (Aktenzeichen: 12 U 172/13).

Im Antragsformular stehe deutlich geschrieben, dass jeder Laie alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten habe. Tue er das nicht, müsse die Versicherung auch nicht zahlen, so die Richter. Die 4.000 Euro Behandlungskosten muss die Versicherte nun selbst tragen.

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