- Von Juliana Demski
- 20.01.2022 um 15:38
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben auch im neuen Jahr hoch. So haben 19 der 97 Krankenkassen hierzulande ihren Zusatzbeitrag erhöht. Infolgedessen müssen nun rund 21 Millionen Deutsche mehr zahlen – an der Treue ändert das jedoch nichts. Denn laut einer Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Check24 haben nur 11 Prozent aller GKV-Mitglieder ihre Kasse kürzlich gewechselt oder wollen das bald tun.
AOK warnt vor Verdoppelung der GKV-Zusatzbeiträge
„GKV sollte nicht auf Dauer Bundesmittel brauchen“
AOK wehrt sich gegen Vorwürfe falscher Abrechnungen
Interessant ist aber: Je jünger die Kunden, desto wechselwilliger sind sie. So gab in der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen jeder Fünfte an, kürzlich die Kasse gewechselt zu haben oder dies zeitnah tun zu wollen. Insgesamt bleiben damit drei von vier Befragten ihrer Kasse treu. Weitere 14 Prozent der Umfrageteilnehmer sind nicht gesetzlich versichert oder machten keine Angaben.
Wie viel müssen die GKV-Versicherte draufzahlen?
Laut Check24 liegen die Zusatzbeiträge hierzulande nun im Schnitt bei 1,2 Prozent. Bei 67 Krankenkassen blieb alles beim Alten, und 11 senkten ihren Beitrag. Trotzdem: Im Schnitt zahlen die gesetzlich Versicherten, die von den Beitragserhöhungen betroffen sind, nun bis zu 261 Euro mehr pro Jahr.
Mit einer Rechnung hat das Vergleichsportal auf das Sparpotenzial eines Wechsels hingewiesen: „Versicherte, die bisher bei der teuersten allgemein zugänglichen Krankenkasse mit 2,5 Prozent Zusatzbeitrag versichert sind und zur günstigsten Alternative mit 0,35 Prozent wechseln, sparen je nach Einkommen bis zu 624 Euro pro Jahr. Der gleiche Sparbetrag entfällt auf die Unternehmen. Selbstständige tragen sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil und können somit bis zu 1.248 Euro jährlich sparen“, schreibt das Vergleichsportal.
Nach Beitragserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht
„Neben der finanziellen Entlastung können sich Versicherte durch einen Wechsel auch höhere Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder andere Zusatzleistungen sichern“, ergänzt Daniel Güssow von Check24. „Versicherte müssen nicht zwischen niedrigen Beiträgen und guten Leistungen entscheiden, sondern können von beidem profitieren.“ Unzufriedene Versicherte, so Güstrow weiter, sollten nicht bei ihrer alten Krankenkasse bleiben. Ein Wechsel sei in wenigen Minuten auf den Weg gebracht – das gelte auch für älteren Kunden.
Gut zu wissen: Alle GKV-Kunden, die nun mehr zahlen müssen, haben noch bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Wechsel bis Ende Januar beantragen, um dann nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Kalendermonaten zum April 2022 Mitglied bei der neuen Krankenkasse zu werden. Unabhängig davon können Versicherte alle zwölf Monate ihre Krankenkasse wechseln.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren