- Von Redaktion
- 27.04.2015 um 16:29
Mit der Wunschgliedertaxe lässt sich eine ganz auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene Gliedertaxe zusammenstellen. Wichtig ist das für Personen, bei denen es auf Feinfühligkeit oder handwerkliche Fähigkeiten ankommt – etwa Berufsmusiker, Handwerker, Ärzte, Apotheker, Journalisten oder Geschmackstester. Dort kann bereits eine geringe Einschränkung bestimmter Körperteile dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
„Grundsätzlich gilt für jede der drei Tariflinien die bereits bekannte Gliedertaxe. Sie ist wesentliche Grundlage bei der Bemessung des Invaliditätsgrades“, sagt Christoph Laarmann, Produktvorstand der Barmenia Versicherungen. „Nun bieten wir aber die Möglichkeit, jede einzelne Position in der Gliedertaxe individuell nach Kundenwunsch oder Bedürfnis abzuändern. Damit lassen sich jetzt die für den Beruf des Kunden entscheidenden Körperbereiche besonders hoch absichern.“ Die Wunschgliedertaxe gilt für alle drei Tariflinien Premium-Schutz, Top-Schutz und Basis-Schutz.
Weitere Premium- oder Top-Schutz-Leistungen sind etwa eine Beitragsbefreiung von bis zu 12 Monaten bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit; eine um 20 Prozent erhöhte Invaliditäts- und Todesfallleistung im Fall von Kopfverletzungen, wenn bei einem Fahrrad-, Ski-, Reit- oder Inliner-Unfall ein Helm getragen wurde oder eine Verdopplung der mitversicherten Todesfall-Leistung für Unfälle bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Kosten für anfallende kosmetische Operationen übernimmt die Barmenia im Premium-Schutz in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Gezahlt werden ab einer 50-prozentigen Invalidität die Ausgaben für den Umbau von Wohnung oder Auto bis zu 50.000 Euro. Und wird nach einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit eine berufliche Neuorientierung notwendig, erstattet die Barmenia anfallende Kosten für staatlich anerkannte Umschulungsmaßnahmen bis zu 20.000 Euro.
Neu ist zudem die Option, sich nach einem Unfall in einem in Deutschland gelegenen Krankenhaus privatärztlich behandeln zu lassen – bei freier Krankenhaus- und Arztwahl und Zweibettzimmer. Bei einem Unfall und der notwendigen Behandlung im Ausland wird ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag für bis zu zwölf Monate gezahlt.
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