- Von Barbara Bocks
- 28.01.2025 um 13:48
Im Durchschnitt haben Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge zum Jahresbeginn um 2,5 Prozent erhöht. Das hat der Schätzerkreis des Bundesamts für soziale Sicherung ermittelt (wir berichteten). 23 der insgesamt 83 gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag unterdurchschnittlich erhöht.
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Welche fünf überregional und regional am günstigsten sind, hat das Team des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de ermittelt.
Bei diesen fünf bundesweit offenen Krankenkassen sind Kunden seit Januar 2025 am günstigsten versichert:
- BKK Firmus mit 1,84 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 16,44 Prozent)
- HKK Krankenkasse mit 2,19 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 16,79 Prozent)
- Audi BKK mit 2,40 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 17,00 Prozent)
- TK – Techniker Krankenkasse mit 2,45 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 17,05 Prozent
- WMF BKK mit 2,45 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 17,05 Prozent)
Das sind die fünf günstigsten regionalen Krankenkassen:
- BKK Faber-Castell & Partner (nur für Bayern) mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 16,78 Prozent)
- BKK Public (nur für Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) mit 2,30 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 16,9 Prozent)
- BKK Exklusiv (nur für Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) mit 2,39 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 16,99 Prozent)
- BKK SBH (nur für Baden-Württemberg) mit 2,44 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 17,04 Prozent)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (nur für Rheinland-Pfalz, Saarland) mit 2,47 Prozent Zusatzbeitrag (Beitrag 17,07 Prozent)
Zum Anfang 2025 hatten 82 von 93 Krankenkassen wegen hoher Defizite ihre Krankenkassenbeiträge kräftig nach oben geschraubt. Elf Krankenkassen haben ihren Beitrag unverändert gehalten. Die meisten von den elf erhöhten ihn allerdings in den Monaten zuvor. Das hat das Team von gesetzlichekrankenkassen.de herausgefunden.
Die Knappschaft ist mit einem Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent am teuersten
Die Knappschaft ist aktuell der negative Spitzenreiter mit einem höchsten Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen lag zu Beginn des Jahres bei 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
Wer in eine andere Krankenkasse wechseln möchte, muss dafür eine Frist von zwei Monaten beachten. Diese Frist gilt auch dann, wenn Versicherte wegen höherer Beiträge ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
Thomas Adolph, Geschäftsführer von www.gesetzlichekrankenkassen.de empfiehlt Versicherten allerdings, sich nicht nur wegen des Preises für eine Krankenkasse zu entscheiden, sondern sich auch über Leistungsunterschiede zu informieren: „Denn freiwillige Mehrleistungen einer Krankenkasse, die gut zur eigenen Lebenssituation passen, sind ja auch ihr Geld wert.“
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