Junge auf der Straße: Gutachter rücken zum Beispiel aus, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche nach Unfällen zu bestimmen. © Allianz
  • Von Redaktion
  • 29.01.2016 um 14:06
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Sie rücken aus, wenn es um viel Geld geht: externe Gutachter. Ist ein Kunde wirklich berufsunfähig? Wieviel Schadenersatz muss die Versicherung nach einem Unfall zahlen? Um solche Fragen kümmern sich die Experten. Dabei haben auch Kunden das Recht, einen Gutachter zu bestellen. Worauf es dabei ankommt.

Beispiele für Fälle, wann Gutachter zum Einsatz kommen, gibt es zuhauf. Ein Autofahrer setzt rückwärts aus einer Parklücke raus, erwischt dabei eine Fußgängerin, die sich schwer verletzt. Wie viel Schmerzensgeld und Schadensersatz kann sie vom Versicherer des Autofahrers jetzt verlangen? Genau das prüft ein Gutachter.

„Die Expertise eines Gutachters setzt da an, wo das Wissen der Versicherer endet“, sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung. „Geht es etwa um Streitigkeiten bezüglich handwerklicher Tätigkeiten, kann auch ein Handwerksmeister als Sachverständiger herangezogen werden”, so Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wann kommen Gutachter zum Einsatz

Wann beauftragen Versicherer Gutachter vor allem? In der Regel dann, wenn es um viel Geld geht. Das ist etwa bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit der Fall. Oder eben bei Schmerzensgeld und Schadenersatz wie im obigen Fall.

Passt dem Kunden das Ergebnis des Gutachtens nicht, kann er ein Gegengutachten in Auftrag geben. Das muss er aber selbst bezahlen. Achten sollten Kunden dabei auf eine gute Qualifikation. Hinweis darauf ist etwa die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Seine Sachkunde, Zuverlässigkeit und Integrität ist dann vor der öffentlichen Bestellung überprüft worden.

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