Eine Mutter und ihr Sohn verschaffen sich in Berlin Abkühlung bei hohen Temperaturen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 07.09.2015 um 09:38
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:60 Min

Die Kinder schützen vor allen Gefahren – darauf kommt es Eltern vor allem an. Leider lassen sich Schicksalsschläge aber nicht immer vermeiden. Wenn die Eltern für diesen Fall dann immerhin privat vorgesorgt haben, kommen nicht auch noch finanzielle oder rechtliche Probleme hinzu. Worauf Eltern achten sollten, erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung in ihrem Gastbeitrag.

4. Welche Vorsorge kann man treffen, falls beide Elternteile bei einem Autounfall sterben oder zu Pflegefällen werden?

Nachlass

Wenn man vom Sterben spricht, geht es auch immer um den Nachlass. Sobald ein Kind da ist, wird dieses zum Erben. Bei mehreren Kindern sieht die gesetzliche Erbfolge gleiche Teile vor. Wer dies anders verteilen möchte, sollte ein Testament errichten. Lediglich auf die Hälfte der gesetzlichen Erbfolge besteht ein Anspruch. Das ist der sogenannte Pflichtanteil.

Sorgerechtsverfügung

Meist sorgen sich Eltern darum, wo das Kind aufwächst, wenn tatsächlich der Todesfall eintritt. Hierfür ist ein Testament empfehlenswert, indem eine Sorgerechtsverfügung enthalten ist. Diese Verfügung hält fest, wen die Eltern als Sorgeberechtigten bestimmt haben zum Beispiel Tante, Pate, Großeltern.

Vorsorgevollmacht inklusive Betreuungs- und Patientenverfügung

Müssen die Eltern gepflegt werden, kommen zu finanziellen Herausforderungen unter Umständen auch rechtliche hinzu. Daher sollte man sich am besten schon frühzeitig um eine Vorsorgevollmacht inklusive Betreuungs- und Patientenverfügung kümmern. Wer keine Vollmacht hat, bekommt zwar einen Betreuer, allerdings wird dieser, unabhängig davon ob es der Ehepartner, das Kind oder ein Berufsbetreuer ist, vom Gericht bestellt und kontrolliert.

Auch für Finanz- und Gesundheitsfragen sind diese Unterlagen wichtig. Weder Ehepartner noch Eltern geschäftsfähiger Kinder vertreten einander automatisch. Es gibt Fälle, in denen die Eltern keine Auskunft über den Gesundheitszustand des erwachsenen Kindes im Krankenhaus erhalten und Situationen, in denen das Familienvermögen nicht für eine Anschaffung des Ehepartners verwendet werden kann.

Fazit

Sicherlich sind Unfälle und Schicksalsschläge keine Dinge, über die Familien gern nachdenken. Aber es gibt allen Familienmitgliedern Sicherheit für den Fall der Fälle, wenn die Familie für diese Fälle gut abgesichert ist.

Die Autorin Margit Winkler ist Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

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