Ein Unfall auf einer deutschen Skipiste: Wer nicht auf den Kosten einer Rettung sitzen bleiben möchte, sollte eine Zusatzversicherung abschließen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 10.01.2017 um 16:21
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Die Skisaison hat wieder begonnen. Bei aller Freude über das Pesen auf der Piste ist aber auch Vorsicht geboten. Denn Unfälle passieren immer wieder. Wegen der besonderen Lage am Berg muss dabei oft ein Hubschrauber zur Rettung anrücken. Das kostet ordentlich. Wie ist das aber versichert? Hier gibt’s die Antworten.

Pro Skisaison verletzen sich jährlich über 40.000 Deutsche. Für die Rettungsmanöver werden oft Hubschrauber eingesetzt, und das wird dann ganz schön teuer. Das Problem: Oftmals flitzt man nicht im Heimatland die Pisten runter, was die Situation nur noch komplizierter macht. Wer übernimmt also die Rettungskosten? Hier ein kurzer Überblick, den der Versicherungsverband GDV zusammengestellt hat.

Rettung in Deutschland zahlt die Krankenkasse

Egal, ob privat oder gesetzlich krankenversichert: Wer sich auf deutschen Skipisten verletzt und gerettet werden muss, bekommt das Geld in der Regel von der Krankenkasse erstattet. „Die Hubschraubereinsätze werden von den Leitstellen disponiert, die über die Notwendigkeit entscheiden“, sagt Stefanie Kapp von der DRF Luftrettung gegenüber dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für die Kostenübernahme müsse aber ein „krankenbehandlungsbedürftiger Hintergrund“ bestehen. Darauf weist der GKV-Spitzenverband hin. Das müsse keine Behandlung im Krankenhaus sein. Auch wenn nur eine medizinische Versorgung durch einen niedergelassenen Arzt nötig sei, zahle die Krankenkasse.

In Österreich und der Schweiz muss Zusatzversicherung her

Zwar haben gesetzlich Versicherte in allen EU-Ländern und der Schweiz Anspruch auf eine medizinische Versorgung und Sachleistungen, berichtet der GDV weiter. Trotzdem richtet sich der Umfang aber immer nach ausländischem Recht.

In Österreich etwa übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten, die eine österreichische Versicherung ihren Kunden auch erstatten würde. Und diese Leistungen sind in den benachbarten Alpenländern zum Teil eher mickrig. In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt, berichtet der GDV. Nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen gebe es was dazu. Wer also im Fall der Fälle die durchschnittlichen 3.500 Euro für einen Helikoptereinsatz nicht selbst zahlen möchte, sollte sich für eine Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung entscheiden, empfiehlt der GDV.

Auch in der Schweiz sollte man mit hohen Kosten rechnen. Zwar zahlt im Schweizer Gesundheitssystem bei medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken, schreibt der GDV weiter.

Gerade bei Helikopterrettungen könne diese Summe aber rasch überschritten sein. Den Rest müsste der Betroffene selbst zahlen. Auch die Schweizer Krankenversicherer empfehlen deutschen Touristen daher eine zusätzliche Absicherung.

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