- Von Lorenz Klein
- 24.09.2019 um 09:53
Doch Vorsicht: „Bei Senioren-Unfallversicherungen mit sogenannten Assistance-Leistungen für häusliche Betreuung oder Pflege sollte man wissen, dass der Versicherer hier nicht immer die Kosten übernimmt, sondern unter Umständen lediglich als Vermittler dieser Leistungen fungiert“, sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Diese Art der Unfallversicherung könne nur in bestimmten Einzelfällen sinnvoll sein.
„Pflegeleistungen und haushaltsnahe Hilfen sollten für einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen werden können. Somit kann auch eine längere Genesungszeit überbrückt werden“, empfiehlt Gouberkov von der Ergo. Dabei sei ganz wichtig, dass diese Leistungen durch den Versicherer organisiert und bezahlt würden. „Einige Versicherer am Markt bieten lediglich die Organisation an, übernehmen die Kosten hierfür aber nicht“, nimmt Gouberkov die Bedenken des BdV auf.
Abschluss auch im hohen Alter
Unterschiede am Markt gibt es auch im Hinblick auf Altersgrenzen. „Ein Unfallschutz für Senioren sollte keine zeitliche Befristung haben, die an ein bestimmtes Alter gekoppelt ist. Auch ein Entfallen bestimmter Leistungen bei Erreichen von Altersgrenzen ist eher schwierig“, betont der Ergo-Mann. Denn habe der Kunde sich für eine bestimmte Absicherung entschieden, so sollte er auch darauf vertrauen können, dass dieser Schutz so lange gilt, bis er diesen selbst verändert.
Und wie sieht es mit dem „idealen“ Abschlussalter aus? Bayerische-Manager Ganslmaier empfiehlt, sich grundsätzlich „so früh wie möglich gegen die finanziellen Nachteile eines Unfalls mit dauerhafter Gesundheitsbeeinträchtigung abzusichern“. Für „Kurzentschlossene“ besteht die Chance, sich bis zu einem Alter von 75 Jahren ohne Gesundheitsfragen abzusichern. Bei Mitbewerber Allianz ist ein Abschluss der Unfallversicherung noch bis zum 80. Geburtstag möglich. Auch hier sind keine Gesundheitsfragen erforderlich. „Lediglich Pflegebedürftige können nicht versichert werden“, schränkt Sommerfeld ein, was jedoch nicht sonderlich verwunderlich sein dürfte. „Best Ager, die sich für eine Unfallversicherung interessieren, sollten sich auf jeden Fall vorab erkundigen, ob der Leistungsumfang auch in höherem Alter gleichbleibt“, rät der Allianz-Mann.
Aufs Kleingedruckte achten
So gebe es mittlerweile einige Versicherungsangebote, die ab einer gewissen Altersstufe – zum Teil bereits ab dem 60. Geburtstag – die Leistungen kürzten, meist ohne jede Möglichkeit, den bisherigen Umfang zu behalten. Doch auch beim Marktführer muss man aufs „Kleingedruckte“ achten: Allianz-Kunden können ihren Versicherungsschutz zwar unbegrenzt fortführen, wegen des „deutlich höheren Risikos“, wie Sommerfeld bemerkt, gibt es allerdings jährliche Beitragszuschläge in Höhe von 5 Prozent bis zum 75. Geburtstag.
Kommt es zum Leistungsfall, ist es für Unfallversicherte generell wichtig, die vertraglichen Fristen zu beachten. „Über diese informiert der Versicherer zumeist mit der Schadenmeldung noch einmal“, heißt es bei Ergo. Die Düsseldorfer leisten im Rahmen ihres „Unfallschutz Vital“ unter anderem auch dann, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung eingetreten ist. Stürzt die Person beispielsweise nachdem ihr „schwarz vor Augen“ geworden ist, nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, gibt es die volle Leistung.
Dabei ist es unerheblich, ob die Bewusstseinsstörung durch Medikamenteneinnahme oder durch eine Vorerkrankung eingetreten ist. Auch der häufig eintretende Oberschenkelhalsbruch wird von der Ergo als Unfallfolge anerkannt. Selbst dann, wenn ein Unfall im klassischen Sinne gar nicht vorgelegen habe, wie Gouberkov betont.
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