- Von Karen Schmidt
- 13.07.2020 um 16:33
Was ist geschehen?
Ein Mann steigt zum Schmücken des Weihnachtbaums auf eine Trittleiter, verliert das Gleichgewicht und fällt ungebremst rückwärts gegen die Zimmerwand. Dabei zieht er sich so schlimme Verletzungen zu, dass er halsabwärts querschnittsgelähmt ist und in einem Seniorenpflegeheim versorgt werden muss.
Der Unfallversicherer zahlt einen Vorschuss in Höhe von 12.000 Euro, lehnt aber weitere Zahlungen ab. Der Grund: Nach Ziffer 5.2.1. AUB 2011 (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) seien Leistungen bei Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es sei denn, das Unfallereignis sei die überwiegende Ursache hierfür.
Achtjährige haftet für Verletzungen durch Fahrradunfall
Deshalb sollten Makler Umorganisationsklauseln kritisch prüfen
Die 5 wichtigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherer sieht den Leiter-Sturz aber nicht als eine solche „überwiegende Ursache“ der Bandscheibenschädigung an. Vielmehr seien „unfallfremde Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen“ der Grund hierfür. Es bestünden außerdem deutlich über das altersgemäße Maß hinausgehende Schädigungen an der Halswirbelsäule – den Mitwirkungsanteil beziffert die Versicherung auf mindestens 80 Prozent.
Der Fachanwalt für Medizin- und Verkehrsrecht, Christian Koch, erhebt nach Einholung eines Sachverständigengutachtens Klage gegen die Versicherung. Wie er auf dem Portal „anwalt.de“ berichtet, verlangt er die Begleichung des noch offenen Invaliditätsanspruchs in Höhe von 103.000 Euro plus die Zahlung der monatlichen Invaliditätsrente in Höhe von 555 Euro.
Der Sachverständige war nämlich zu dem Urteil gelangt, dass der Unfall sehr wohl die überwiegende Ursache für die Bandscheibenschädigung war, die wiederum die Querschnittslähmung ausgelöst hatte.
Die Entscheidung
Die Versicherung lenkt nach Erhalt des Gutachtens ein und bezahlt die Invaliditätsleistung, die offenstehenden Renten und die Kosten für den privaten Sachverständigen. Sie verpflichtet sich außerdem, dem Mann eine monatliche Rente in Höhe von 555 Euro bis zu seinem Tod zu zahlen.
Das Landgericht Dortmund hat außerdem entschieden, dass die Versicherung sämtliche Kosten des Rechtsstreits übernehmen muss (Aktenzeichen 2 O 86/19).
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren