- Von Lorenz Klein
- 28.05.2019 um 11:40
Vor knapp zwei Wochen mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg den Versicherer Axa ab, weil dieser die Verträge seiner Unfall-Kombirente kündigte und den Betroffenen einen Wechsel in eine Existenzschutzversicherung anbietet (wir berichteten).
Nun hat erneut ein Versicherer ein Kündigungsschreiben an seine Kunden versandt. Diesmal handelt es sich um die Basler. Wie die Makler Tobias und Stefan Bierl am Freitag in ihrem Blog berichten, hat das Unternehmen von seinem kollektiven Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Betroffen sind die Besitzer einer Kinderinvaliditätsversicherung sowie des „Junior Schutz Plus Brief“.
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Nach Angaben der Bierl-Brüder habe man „vor wenigen Tagen“ eine entsprechende Info von einem übernommenen Vertrag erhalten. Zwar sei ihr eigenes Maklerunternehmen „nur bei einem Vertrag“ betroffen, „insgesamt dürfte es abertausende, versicherte Kunden geben“, so die Annahme.
Hinweis der Redaktion: Pfefferminzia hat die Basler am Dienstag um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Diese wird dem Beitrag hinzugefügt, sobald diese vorliegt. Update: Die Reaktion der Basler liegt seit Mittwoch, 11.38 Uhr vor. Sie finden diese im Wortlaut am Ende des Beitrags.
Grundsätzlich gilt: Da die betroffenen Policen, wie auch bei der Axa, nach Art der Sachversicherung kalkuliert sind, ist die Kündigung der Verträge durch die Basler rechtlich zulässig.
Gleichwohl äußern sich die Bierls sichtlich irritiert über das Vorgehen: „Ist man jetzt schon erheblicher erkrankt, aber noch kein Leistungsfall, so ist das Verhalten natürlich sehr ärgerlich“, kommentieren die Vermittler. Und weiter: „Wenn das Kind sehr krank ist, dann ist nun guter Rat teuer und es wäre ggf. nun nicht mehr versicherbar.“ Um dieses Problem zu veranschaulichen, verweisen die beiden Autoren auf ein Praxisbeispiel, das ein Makler-Kollege vor wenigen Tagen gepostet haben soll:
„Wir hatten bei einem Kunden folgenden Fall: Hatte für beide Kinder bei Provinzial eine Kinder-Invaliditätspolice. Ein Kind wird Diabetiker und der Versicherer muss monatlich 500 Euro Rente zahlen. Daraufhin kündigt der den Vertrag vom anderen Kind fristgerecht, das aber auch schon krank ist, aber noch nicht krank genug für eine Leistung. Kommt aber nun in keinen Vertrag mehr hinein.“
Zudem weisen die Bierls darauf hin, dass vielen Kunden kaum bekannt sein dürfte, dass der Versicherer überhaupt ein Kündigungsrecht habe. So würden sich wohl nur „die wenigsten Eltern“ nach ihrer Erfahrung „die ganzen Allgemeinen Vertragsbedingungen genau durchgelesen haben, auch dürfte der damalige Vermittler darauf keinen Hinweis gegeben haben“.
Welche Alternativen bietet die Basler?
Die „sauberste Lösung“ sei vor diesem Hintergrund eine Kinderabsicherung über die „Lebensparte“, welche generell auf das Kündigungsrecht verzichtet, so die Empfehlung der Brüder.
Darüber hinaus gehen die Makler in ihrem Bericht auf die Alternativen ein, die die Basler ihren betroffenen Kunden anbietet. Hierzu schreiben sie: „Eines haben die Empfehlungen gemein: Es wird in jedem Alter die Unfallversicherung der Basler empfohlen.“
Und auf diese Empfehlung der Basler reagieren die Makler durchaus wohlwollend: Zur Unfallversicherung müsse man „schon klar feststellen“, dass das Preis- und Leistungsverhältnis der Basler Unfallversicherung „extrem gut“ sei, heißt es hierzu.
Allerdings gebe es einen „Wermutstropfen“: So würden Vorerkrankungen in der Variante ohne Gesundheitsfragen ab einer Mitwirkung von 75 Prozent angerechnet. „Somit ist diese Absicherung auch nicht mehr ideal, wenn die versicherte Person schon erhebliche Vorerkrankungen besitzt“, so das Urteil der Autoren. „Aber auch künftige Vorerkrankungen werden angerechnet, so dass unsere Präferenz in der Unfallversicherung nicht bei der Basler liegt“, ergänzen die Bierls.
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