- Von Hubert Gierhartz
- 03.05.2019 um 14:06
Weiterhin bemängelt der BdV die Unfallversicherung. Die Invaliditätssumme von 50.000 Euro ist nicht ausreichend. Die „stolze Prämie“, die dafür verlangt wird, ist irgendwo in dem 1 Euro Jahresbeitrag mit enthalten. Und diese 50.000 Euro erhält jeder bei Vollinvalidität, unabhängig davon, ob er auch noch zusätzlich anderweitig versichert ist.
Unbestritten ist natürlich, dass die gesetzliche Schülerunfallversicherung alle Schüler auf dem Schulweg und während des Unterrichts absichert.
Die Schüler-Zusatzversicherung leistet dann zusätzlich!
- Bei privaten Betätigungen anlässlich schulischer Veranstaltungen (zum Beispiel bei Ausflügen oder im Schullandheim)
- sowie bei nicht schulischen privaten Betätigungen, soweit ein zeitlicher Zusammenhang zu schulischen Veranstaltungen bestehen (zum Beispiel Freistunden, Mittagspause).
Der zu zahlende Euro pro Jahr soll hier eine glatte Fehlinvestition sein?
Die Sachschadenversicherung wird besonders heftig kritisiert. Der BdV, ich zitiere wörtlich, nimmt wie folgt dazu Stellung:
„Was ist an der Sachschadensversicherung der Schülerversicherung zu kritisieren?
„Versichert sind Sachschäden aus der Beschädigung oder Zerstörung bestimmter versicherten Sachen aufgrund eines Unfalles oder unfallähnlichen Ereignisses (z.B. Brillen, Zahnspangen, Hörgeräte, Kleidungsstücke, aber auch Mobiltelefone, elektronischer Geräte – wenn sie für Unterrichtszwecke mitgebracht werden). Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen, Hörgeräten und Prothesen sin auch dann versichert, wenn kein Unfall oder unfallähnliches Ereignis für den Schaden ursächlich war und diese Sachen vom Versicherten beim Sportunterricht getragen wurden. Dennoch ist der Leistungsumfang erheblich eingegrenzt und zudem sind auch hier die Leistungen der Schülerversicherung zu gering. Eltern wiegen sich in vermeintlicher Sicherheit. Maximal 300 Euro Versicherungsleistung (jetzt werde ich ironisch, für einen Mindestlohnempfänger Peanuts) pro Schaden und Schüler*in werden für zerrissene Jacken oder kaputten Zahnspangen gezahlt. Wenn die beschädigten Sachen drei Jahre oder älter sind. Wird max. 20 Prozent des ursprünglichen Anschaffungswertes gezahlt. Und auch hier stellt sich die Frage: Wo bitte soll hier der existenzielle Schutz sein?“
Nun ja, es ist kaum anzunehmen, dass die Anbieter hier einen existenziellen Versicherungsschutz anbieten wollen, denn nochmal: Haftplicht-, Unfall und Sachschadensversicherung kosten im Jahr sage und schreibe 1 Euro.
Fazit
Besonders wichtig ist an dieser Schülerzusatzversicherung, dass sie die unter Umständen eine fehlende private Haftpflichtversicherung zumindest teilweise ersetzt. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn die Schülerzusatzversicherung deutschlandweit eingeführt wird. Es ist nur zu bejahen, wenn das Land Baden-Württemberg die Schülerzusatzversicherung aufrechterhalten sollte.
Ach ja, natürlich versäumt es der Bund der Versicherten nicht, zum Ende dieser Stellungnahme auf gute und fehlende Versicherungen hinzuweisen. Und der BdV spricht auch Empfehlungen aus. Ist das nicht schon Beratung, die eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt? Aber allein über dieses Thema ließen sich noch viele Aufsätze schreiben.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren