Eine Therapeutin übt mit einer Patientin im Reha-Bereich eines Gesundheitszentrums. © dpa/picture alliance
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  • 08.05.2017 um 08:17
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Die neue Unfallversicherung „Gleichgewicht“ des Volkswohl Bunds macht einiges anders als klassische Unfalltarife. So ist etwa der Invaliditätsgrad bei diesem Produkt irrelevant, stellt Policen-Polizist Philip Wenzel fest.

Zwei zusätzliche Bausteine komplettieren das Angebot. Über den Baustein „Gehalt-Plus“ können zusätzlich bis zu 5.000 Euro Gehaltsausfall abgesichert werden. Eine Überversicherung ist bedingungsgemäß ausgeschlossen. Bei Antrag kann maximal das Gehalt abgesichert werden. Im Leistungsfall wird es dem Volkswohl Bund aber wohl nicht möglich sein, eine dann eventuell vorhandene Überversicherung auf den tatsächlichen Schaden herunterzukürzen, da ja die Prämie für die vereinbarte Leistung gezahlt wurde. Eine Unterversicherung ist ebenfalls nicht möglich. Sollte das Einkommen im Leistungsfall höher sein als die versicherte Rente, so darf auch nicht gekürzt werden.  

Der zweite Baustein ist „Gesund-Plus“. Dieser sichert ab dem 22. Tag einer unfallbedingten Krankschreibung rückwirkend zum ersten Tag 100 Euro pro Woche zu. Ab der siebten Woche werden es 200 Euro für maximal ein Jahr. Die Leistung wird auch gezahlt, wenn kein Dauerschaden vorliegt.

Es bedarf noch einiges an Pioniergeist

Gleichgewicht ist eine sinnvolle Erweiterung der Produktpalette, und es bleibt zu hoffen, dass noch einige Anbieter folgen werden. Derzeit bedarf es zum Abschluss noch einiges an Pioniergeist. Die Bedingungen halten den Leistungsumfang bewusst sehr offen, da es eine Einschränkung sinnvoll nicht geben kann. Wer kann sich ausmalen, wofür der Versicherer alles haften müsste? Gerade bei Selbstständigen lassen sich interessante Fälle konstruieren.  

Nehmen wir der Einfachheit halber ein Maklerbüro, dessen Geschäftsführer nach einem Unfall erst nach ein paar Monaten wieder aus der Reha zurückkehrt. In der Zwischenzeit hat der Innendienst alles im Griff. Die Mitbewerber streuen aber Gerüchte, dass der Geschäftsführer das Büro aufgeben werde und der Bestand dann im Schadenfall nicht betreut werde. Müsste der Volkswohl Bund für verlorene Kunden aufkommen, oder wäre das eine Einkommenseinbuße, die über Gehalt-Plus gedeckt werden müsste? Und müsste Gleichgewicht nicht eine Werbekampagne zahlen, um den Gerüchten entgegenzuwirken? Wahrscheinlich müsste auch der Rechtstreit gezahlt werden, wenn der Geschäftsführer gegen die Mitbewerber vorgehen möchte.  

Auch ist nicht zu vernachlässigen, dass die finanziellen Einbußen ein Leben lang erstattet werden müssen. Das hieße auch, dass der Volkswohl Bund nicht erworbene Rentenansprüche finanzieren müsste.

Obwohl die Bedingungen sehr gut geschrieben und immer um Klarheit bemüht sind, ist es ratsam, auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da hier eben noch nicht so viele Unklarheiten ausgeurteilt wurden, wie es in der Berufsunfähigkeitsversicherung schon der Fall ist. Unterm Strich ist Gleichgewicht vor allem Selbstständigen und allen buchstäblichen Handwerkern, Musikern und Sportlern zu empfehlen, da hier schon geringe Einschränkungen zu lebenslangen finanziellen Einbußen führen können.  

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