Eine Frau im Rollstuhl. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 27.05.2016 um 15:45
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Klassische Unfallversicherungen kommen nur für direkte Schäden des Versicherten auf und sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Beim neuen Absicherungskonzept der Bayerischen ist dagegen auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rentenminderung und mehr abgedeckt.

Unfallversicherungen gehören zu den meist verbreiteten Versicherungen deutscher Verbraucher. Laut Statista besaßen im Jahr 2014 in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren rund 26,4 Millionen Personen entweder selbst oder über einen Haushaltsangehörigen eine private Unfallversicherung. Sie sind ein Basisbaustein im Absicherungsportfolio jedes Versicherungsvermittlers.

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Man unterscheidet gesetzliche und private Unfallpolicen. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen Unfälle am Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsweg und gegen bestimmte Berufskrankheiten ab. Zum Versichertenkreis gehören hier auch Schüler, Studenten, Landwirte, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Die Beiträge werden komplett vom Arbeitgeber oder den entsprechenden Behörden gezahlt.

Da die meisten Unfälle jedoch in der Freizeit passieren, werden private Unfallversicherungen benötigt. Diese leisten, wenn der Versicherungsnehmer oder die in der Police mitversicherten Personen verunglücken. Abgedeckt werden in der Regel die medizinischen Kosten sowie die finanziellen Folgen eines Unfalls. Auch bei Invalidität oder Tod greifen Unfallversicherungen und zahlen die vereinbarte Versicherungssumme (siehe Grafik).

Versicherungssumme oft zu gering gewählt

„Viele Menschen sind falsch versichert. Die Deckungssummen sind einfach zu gering gewählt“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. Kunde orientieren sich immer noch an möglichst niedrigen Beiträgen und nicht am Leistungsniveau der Unfallpolice. Das kann sich rächen. Wer aufgrund eines Unfalls unter bleibenden Schäden leidet, hat in der Regel hohe Kosten für Umbaumaßnahmen im Haus und Pflegepersonal. Dazu kommt ein Gehaltsverlust. Gräfer empfiehlt daher mindestens das dreifache Jahreseinkommen, bei jungen Versicherten sogar das sechsfache Jahreseinkommen abzusichern.

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