- Von Juliana Demski
- 29.11.2017 um 15:25
In Europa haben derzeit bereits 90 Skigebiete ihre Pforten geöffnet und selbst der Norden Deutschlands darf sich über etwas Schnee freuen: Auf dem Brocken vermeldeten die örtlichen Wetterdienste kürzlich 22 Zentimeter Schnee.
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Im Zweifel gegen den Snowboarder?
„Reiseversicherung besser separat abschließen“
Doch die Freude über die neue Skisaison bleibt auch diesmal nie ungetrübt, denn jedes Jahr verletzen sich 40.000 Deutsche beim Wintersport. Um das zu verhindern, genügen oft einfache Vorkehrungen.
Immer dabei haben sollten Ski- und Snowboardfahrer ihren Helm. Dabei sollte beim Kauf auf die europäische Sicherheitsnorm EN 1077 geachtet werden, so der Rat des Rechtsschutzversicherers Arag. Im Ernstfall ist dann wenigstens der Kopf geschützt, so dass Schlimmeres verhindert werden kann. Denn muss am Berg der Hubschrauber um Hilfe gerufen werden und dazu noch im Ausland, wird alles noch komplizierter und teurer.
Versicherungsschutz auf der Piste
In Deutschland kommt in der Regel die gesetzliche oder die private Krankenversicherung für die Bergungskosten und die akute Behandlung auf. Sind Hobbysportler in Österreich, der Schweiz und anderen EU-Ländern unterwegs, sollten sie sich jedoch auch um einen privaten Versicherungsschutz kümmern.
In Österreich etwa übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten, die eine österreichische Versicherung ihren Kunden auch erstatten würde. Und diese Leistungen sind in den benachbarten Alpenländern zum Teil eher mickrig. In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt, berichtet der Versicherungsverband GDV. Nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen gibt es etwas dazu. Wer also im Fall der Fälle die durchschnittlichen 3.500 Euro für einen Helikoptereinsatz nicht selbst zahlen möchte, sollte sich für eine Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung entscheiden, empfiehlt der Verband.
Auch in der Schweiz sollte man mit hohen Kosten rechnen. Zwar zahlt im Schweizer Gesundheitssystem bei medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken, berichtet der GDV.
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