- Von Redaktion
- 14.07.2016 um 11:46
Ja, durchaus meint der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die private Unfallversicherung springe ein, wenn ein schwerer Unfall zu gesundheitlichen oder finanziellen Folgen führe, zitiert die Thüringer Allgemeine den Verband. Dabei sei es grundsätzlich egal, ob man beim Spielen leichtsinnig oder gar leicht oder grob fahrlässig gehandelt habe.
Bei der Kfz-Versicherung ist das ein bisschen anders. Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger, der sich mehr auf sein Pokémon-Spiel denn auf den Verkehr konzentriert, kann ihm eine Mitschuld am Unfall zur Last gelegt werden. Das könnte dann die Leistung des Haftpflichtversicherers an den Spieler tendenziell senken.
Wer selbst beim Spielen einen Schaden verursacht ist durch seine private Haftpflichtversicherung abgedeckt – wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wird.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren