- Von Redaktion
- 19.07.2016 um 15:15
Welche Leistungen aus der staatlichen und aus Ihrer privaten Unfallversicherung haben Sie erhalten?
Aus der staatlichen Unfallversicherung haben wir keine Leistungen erhalten, da es sich um einen privaten Freizeitunfall gehandelt hat und man in dieser Zeit nicht versichert ist. Über die Unfallversicherung Individual haben wir den Unfall dem Schadenteam unseres Versicherungsmaklers gemeldet. Diese haben sofort Kontakt mit der Bayerischen aufgenommen haben und alles Weitere in die Wege geleitet. Da ein Dauerschaden vorlag und nachgewiesen wurde, haben wir kurz nach dem Unfall als Soforthilfe ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro erhalten. Des Weiteren wurden alle Fahrt- und Parkkosten zur Klinik, zu Ärzten und zur Ergotherapie in Höhe von 235 Euro erstattet. Darüber hinaus hat die Bayerische unserer Tochter sogar eine neue Klarinette gekauft. Diese ist eine Spezialanfertigung mit Oehler-System, bei der nicht mehr der rechte Ringfinger, sondern der kleine Finger diese Klappen betätigt. Der Wert dieses speziellen Musikinstrumentes liegt bei 3.100 Euro.
Und wie lief der Antragsprozess ab? Hat Ihre Versicherungsgesellschaft einen Gutachter verlangt/bestellt? Wie lange mussten Sie auf Unterstützung warten?
Nach der Meldung des Unfalls im Februar letzten Jahres an unseren Versicherungsmakler ging alles ganz schnell. Nachdem wir alle Arztunterlagen und Berichte bekommen hatten war das Schmerzensgeld ganz unbürokratisch nach einer Woche auf unserem Konto. Wir haben dann die Belege monatlich gesammelt und eingereicht. Nach erfolgreicher Ergotherapie haben wir bei der Bayerischen angefragt, ob eine neue Klarinette übernommen werden kann. Da wir ja eine haftpflichtähnliche Unfallversicherung haben, kam die Zusage sofort und unsere Tochter spielte bereits wieder im Mai Klarinette. Das hat uns wirklich überrascht.
War Ihre Absicherung aus Ihrer Sicht letztlich ausreichend? Konnten alle anfallenden Kosten damit gedeckt werden?
Die Absicherung ist mehr als ausreichend – es sind alle Kosten gedeckt worden und sollte unsere Tochter in Zukunft Probleme mit ihrem Finger bekommen, können wir etwaige Leistungen weiter einreichen. Da sie durch den Unfall einen Dauerschaden erlitten hat, ist dieser bis zur Versicherungssumme gedeckt inklusive des auf das Sublimit begrenzten Verdienstausfalls.
Aus heutiger Sicht: Hätten Sie sich im Nachhinein anders abgesichert? Und wenn ja, wie?
Nein, wir hätten unsere Familie nicht besser absichern können. Jeder, der Kinder hat, sollte sich dieses Produkt für seine Familie überlegen, denn es passiert so schnell etwas.
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