- Von Redaktion
- 13.09.2016 um 10:44
Eigentlich trägt die Unfallversicherung einen falschen Namen, sie ist doch eine Absicherung gegen Invalidität als Unfallfolge“, sagt der Finanz- und Versicherungsmakler Frank Rindermann aus Karlsruhe und erklärt, warum sie nötig ist. „Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren oder während des Frühjahrsputzes: Ein Unfall kann immer und schnell passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte schwere Beeinträchtigungen mit langjährigen oder dauerhaften Folgen.“
Folgen, die das gesamte Lebensumfeld verändern, werden häufig unterschätzt. Dabei verletzen sich etwa 7 Millionen Bundesbürger jährlich bei Unfällen. Die meisten ereignen sich dabei im Haushalt (33 Prozent) oder in der Freizeit (32 Prozent, siehe auch Grafik Seite 25). Ungefähr eine Million der Unfallopfer haben schwere Folgen zu tragen. Hinzu kommt noch das Risiko, arbeitsunfähig zu werden, das zirka 200.000 Unfallopfer trifft.
Um Invalidität zu bestimmen, verwenden Versicherer Gliedertaxen. Sie geben bestimmte Invaliditätsgrade an, wenn das Unfallopfer bestimmte Gliedmaßen verliert oder nicht mehr nutzen kann. Der Verlust des Hörvermögens auf einem Ohr bedeutet etwa eine Invalidität von 30 Prozent, ist der Daumen ab, sind es 20 Prozent.
Den Grad der individuellen Invalidität bestimmt dabei immer ein Arzt. Und es gibt nicht nur eine Gliedertaxe. Rindermann: „Versicherer nutzen – je nach Qualität ihrer Versicherungsbedingungen – unterschiedliche Gliedertaxen. Dabei kann für die gleiche Beeinträchtigung bei Versicherer A ein Invaliditätsgrad von 60 Prozent vorliegen, aber bei Versicherer B ein Grad von 75 Prozent.“
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