- Von Redaktion
- 13.09.2016 um 10:44
Um den Grad der Invalidität werde am meisten gestritten, berichtet der Makler. Kein Wunder, denn ein Grad von 20 Prozent würde bedeuten, dass die versicherte Leistung nicht fällig wird, wenn diese beispielsweise erst ab 25 Prozent ausgezahlt wird. „Bei hohen Progressionsstufen kann eine Differenz von nur 5 Prozent Invalidität schnell einige Tausend Euro ausmachen. Ich empfehle daher Tarife mit ‚verbesserter Gliedertaxe‘“, so Rindermann.
Der Versicherer Janitos etwa bietet sechs verschiedene Gliedertaxen bei seiner Unfallversicherung an, alle mit verschiedenen Schwerpunkten. So liegt der Fokus bei der Gliedertaxe „Hand“, wie der Name schon sagt, auf dem Arm- und Handbereich. Hier gilt beim Verlust eines Daumens zum Beispiel ein Invaliditätsgrad von 60 Prozent statt der marktüblichen 20 Prozent. Und in der Gliedertaxe „Sinne“ bedeutet der Verlust des Hörvermögens auf einem Ohr eine Beeinträchtigung von 80 statt 30 Prozent.
10 Millionen Euro Deckungssumme
Neben der Gliedertaxe ist auch die Höhe der Versicherungssumme ein entscheidendes Kriterium. Bei der Bayerischen orientiert man sich am Jahreseinkommen des Kunden und empfiehlt das Fünf- bis Sechsfache davon. Die Unfallpolice „Individual“ bietet mit 10 Millionen Euro eine besonders hohe Deckungssumme.
Die Police funktioniert nach dem Prinzip Schadensersatz. Sie füllt auf, wenn keine, keine vollen oder strittige Haftpflichtansprüche existieren. Dabei ist es egal, ob es sich um Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Umbau, Pflegekosten oder Rentenminderung handelt. „Der Unfall wird so reguliert, als wäre die Bayerische der Verursacher“, erklärt Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Bayerischen, das Konzept. Leistungen gibt es dabei bereits ab einem Beeinträchtigungsgrad von einem Prozent.
Erst BU-Rente, dann Unfall-Rente
Neben der Einmalzahlung kann zusätzlich eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden. Makler Karsten Werksnies aus Wuppertal empfiehlt zunächst eine andere Variante: „Besser als eine Unfallrente wäre eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente, weil dort eben auch für die Folgen von Erkrankungen – und nicht nur nach Unfällen – geleistet wird. Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund des Gesundheitszustands oder Preises nicht infrage kommt, stellt eine Unfallrente eine Basisabsicherung dar.“ Als Faustregel für die Höhe der festzulegenden Unfallrente orientieren sich Kunden und Berater am besten am monatlichen Nettoeinkommen.
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