- Von Redaktion
- 10.02.2016 um 13:45
Allerdings muss der Kunde hier nicht jeden neuen Beruf annehmen – nach dem Haftungsrecht der Police muss er nur jener neuen Beschäftigung nachgehen, die im Rahmen des Zumutbaren ist. Auf welche Stellen sich dieses bezieht, wird im Einzelfall individuell geprüft.
Zudem kommt die Police für Umschulungskosten auf und trägt damit zur wirtschaftlichen Wiedergenesung des Kunden bei. Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Bayerischen, über das neue Produkt.
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