- Von Lorenz Klein
- 24.10.2017 um 12:43
Dazu ein Beispiel:
Herr Meier ist mit 200.000 Euro für den Invaliditätsfall versichert. Bei einem Verkehrsunfall verletzt er sich das rechte Bein so schwer, dass es unterhalb des Knies amputiert werden muss. Der Anspruch auf Invaliditätsleistung beträgt dann nach der Gliedertaxe für den Teilverlust des Beins 50 Prozent. Dieser Wert mal 200.000 Euro ergibt dann 100.000 Euro. Hätte Herr Meier eine Progression von 225 Prozent vereinbart, würden ihm 150.000 Euro zustehen.
Doch inzwischen gibt es erste Policen am Markt zu besichtigen, die ohne die – im Einzelfall durchaus komplizierte – Berechnung von Grundsumme, Gliedertaxe und Progression auskommen. Anstelle eines pauschalen Betrags werden hier alle tatsächlich entstehenden unfallbedingten Kosten erstattet – inklusive Einkommensverlust und damit einhergehender reduzierter Rentenansprüche. Gedeckelt sind die Leistungen erst bei satten 10 Millionen Euro.
Ein entsprechendes Produkt hatte die Bayersiche vor zwei Jahren entwickelt, in diesem Jahr zog der Volkswohl Bund nach.
Das Prinzip beider Konzepte:
Bei einem Unfall agieren die Versicherer so, als wären sie der Unfallverursacher, sie haften also gewissermaßen für den Schaden. Wer hier nicht nur Paralellen zu einer Haftpflicht mit Forderungsausfall erkennen will, sondern auch zur BU – Stichwort: Einkommensabsicherung –, darf das tun, muss es aber nicht.
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