Skifahrer in den französischen Alpen im Skiort Meribel © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.01.2016 um 11:26
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Jedes Jahr kommt es auf Deutschlands Pisten zu zirka 40.000 Verletzungen. Für die Betroffenen ist es wichtig, dann gut abgesichert zu sein. Hier kommt der Überblick, auf welche Policen Skifahrer und Snowboarder nicht verzichten sollten.

Die wohl wichtigste Versicherung für Privatpersonen ist die Privathaftpflicht. Diese hilft immer dann weiter, wenn man anderen einen Schaden zugefügt hat und für diesen aufkommen muss. Das gilt für den Alltag genauso wie für den Urlaub. So kann es beispielsweise beim Skifahren schnell passieren, dass man mit einem anderen Wintersportler zusammen stößt und ihn verletzt. Für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Schadensersatz kommt dann die Haftpflicht auf. Partner und Kinder sind automatisch mitversichert.

Verursacht der Unfall hingegen Schäden am eigenen Körper, dann helfen sowohl Unfall- als auch Berufsunfähigkeitsversicherung weiter. Die Unfallversicherung zahlt einen Einmalbetrag, mit dem Versicherte Folgekosten wie Umbauten oder Hilfsmittel finanzieren können. Zudem decken diese Policen oft auch Bergungskosten ab, die gerade in Skigebieten recht hoch sein können.

Sind die Unfallfolgen so schwerwiegend, dass die Betreffenden dauerhaft ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dann kann das existenzbedrohend sein. Es sei denn, es gibt eine Berufsunfähigkeitspolice im Hintergrund. Denn diese zahlt eine monatliche Rente und kann so den Verlust des Arbeitseinkommens zumindest teilweise ausgleichen.

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Geht es zum Skifahren über die Grenze, dann sollte auch eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck sein. Denn häufig müssen Patienten die Behandlungskosten im Ausland vorstrecken. Von den Krankenkassen erstattet, bekommen sie dann jedoch nur den Regelsatz. Alle Kosten, die darüber liegen, gehen zu Lasten des Versicherten. An dieser Stelle hilft dann der Auslandsreisekrankenschutz weiter.

Vorsicht hingegen ist bei der sogenannten Wintersportgeräteversicherung geboten. Sie greift zwar dann, wenn das teure Wintersport-Equipment gestohlen oder beschädigt wird – allerdings oft nur, wenn die Geräte nicht älter als zwei Jahre sind. Zudem ist sie auch nur sinnvoll, wenn der Wintersportler nicht sowieso schon eine Hausratversicherung hat, denn dort sind Ski & Co. meist schon mitversichert.

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