- Von Karen Schmidt
- 02.05.2023 um 14:48
Die Beitragsschreiben der Münchener Vereins mit Wirkung zum 01.01.2017 und 01.01.2018 sind unwirksam. Das entschied das Landgericht Verden (Urteil vom 17.04.2023, Aktenzeichen 8 O 304/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Krankenversicherer muss dem Kunden in dem zugrundeliegenden Fall nun 1.300 Euro erstatten. Darüber hinaus muss der Münchener Verein alle Nutzungen herausgeben, die er aus den Beiträgen gezogen hat und Zinsen auf den eingeklagten Betrag seit Klageeinreichung bezahlen.
„Das Landgericht Verden reiht sich mit seinem Urteil in den Reigen der Mehrzahl der Gerichte ein, welche hohe Anforderungen für die Krankenkassen in den Begründungsschreiben sehen. Gegen den Münchener Verein hatte bereits das Oberlandesgericht Köln entschieden: Auch dort waren die Beitragsanpassungsschreiben bis einschließlich 2018 als unwirksam erklärt worden“, sagt Alexander Fabritius, Anwalt der Esslinger Kanzlei Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, der das aktuelle Urteil erstritten hat.
Die Krankenversicherungen müssten den Versicherten nicht nur allgemeine Gründe zu den Erhöhungen mitteilen, sondern vielmehr genau darlegen, welcher der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen nun über dem vorab festgelegten Schwellenwert liegen. Ein bloßer Hinweis auf Gesundheitsausgaben genüge nicht. Maßgeblich seien allein Veränderungen von Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeiten, so der Anwalt.
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