Das Bundessozialgericht in Kassel: Die Richter entschieden, dass der gesetzliche Unfallversicheurngsschutz in bestimmten Fällen auch in der Privatwohnung gelten kann. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 23.10.2017 um 16:06
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Wer seine eigenen vier Wände sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, kann sich auch hier auf seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verlassen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts hervor.

Was ist geschehen?

Eine Friseurin hat ihren Salon direkt neben ihrer Privatwohnung. Ihre Waschmaschine aber steht in ihren privaten Räumlichkeiten – dort reinigt sie aber sowohl Handtücher aus dem Salon als auch ihre eigenen Klamotten.

Eines Tages geht sie durch ihren Privatflur, um geschäftlich gewaschene Handtücher in den Trockner umzuladen. Dabei knickt sie um und verletzt sich. Die Berufsgenossenschaft aber weigert sich, den Vorfall als Arbeitsunfall anzusehen – sie habe sich zum Unfallzeitpunkt in ihrer Privatwohnung aufgehalten.

Und das sei vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen. Als Grenze sei die Außentür der eigenen vier Wände anzusehen. Die Frau klagt daraufhin und zieht vor Gericht.

Das Urteil

Der Bundesgerichtshof stimmt der „Grenzziehung“ zwar zu. Die Richter sagen aber auch, dass eine solch strenge Auslegung hier nicht gelten könne. Grund: Arbeitsplatz und Wohnung der Friseurin befänden sich im gleichen Gebäude (Aktenzeichen B 2 U 9/16 R).

„Denn bei Unfällen auf der versicherten Tätigkeit dienenden Wegen in den zur Arbeitsstätte gehörenden Betriebsräumen dürfe es keinen Unterschied machen, ob sich die Betriebsstätte in demselben Gebäude wie die Wohnung des Versicherten befinde oder nicht“, heißt es von Seiten der Richter weiter.

Es gehe vielmehr darum, ob sich die Frau zu geschäftlichen Zwecken auf den Weg zur Waschmaschine gemacht habe. Und der Waschgang von Handtüchern für den Friseursalon sei im Interesse des Unternehmens geschehen. So muss die Versicherung doch für die Behandlung der Verletzung aufkommen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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