- Von Redaktion
- 08.10.2014 um 09:48
Zu wenig Leistung und eine zu hohe Prämie waren dabei die Hauptkritikpunkt der Verbraucherschützerin. Ihr zur Seite springt im Interview mit Die Welt auch Susanne Meunier, die als Versicherungsexpertin für Stiftung Warentest arbeitet. Sie erklärt ebenfalls den Zusammenhang von fehlender Leistung zum versicherten Schutz.
Beide Expertinnen weisen dabei vor allem auf die geringen Versicherungssummen hin: So seien dauerhafte Schäden beispielsweise in der Golfversicherung nur bis 30.000 Euro abgesichert. Hinzu käme die Doppelversicherung mit bestehenden Absicherungen, so sei die Invaliditätsleistung Bestandteil einer klassischen Unfallversicherung.
Schaut man diese Argumentation genauer an, so ist diese nicht falsch – verkennt jedoch die Situation in welcher das Konzept der SituatiVe greift: Die Idee hinter der App ist eben auch dann, wenn man keinen Versicherungsschutz besitzt, für den Ernstfall eine Notfallabsicherung treffen zu können.
Das Konzept der App bezieht sich auf spontane Entscheidungen, die nicht durch Planungen getroffen werden. Wer sich ein Auto anschauen geht, wird kaum vorher eine Versicherung für eine mögliche Probefahrt abschließen – insbesondere dann nicht, wenn es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt.
Hierbei fallen für einen Tag 4,99 Euro als Preis an. Versichert gilt die anfallende Selbstbeteiligung im Fall eines Schadens, welche der Besitzer des Autos bezahlen muss. Im Ernstfall können das nicht nur einige hundert Euro sein, die dort auf Besitzer und potenziellen Käufer zukommen.
Ähnlich verhält es sich mit der Versicherung für Schulausflüge: Natürlich haftet die Gemeinde-Unfall-Versicherung (GUV) bei Schäden, die entstehen. Die Komplikationen, welche Arbeitnehmer mit der Frage von Dienstwegen kennen, treffen jedoch auch an dieser Stelle zu. Wer hier keine Unfallversicherung besitzt, hat im Ernstfall ein finanzielles Problem. Wer sein Kind in letzter Minute noch absichern möchte, hat mit Appsichern eine Möglichkeit, das zu tun.
Ein pauschales Urteil über das Konzept der App zu treffen ist in diesem frühen Stadium, welches noch keine bekannten Fälle von Schadenregulierungen dokumentiert, kritisch.
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