- Von Manila Klafack
- 19.04.2018 um 12:07
Der PKV-Experte Thorulf Müller und seine drei Kollegen vom Expertennetzwerk24 vermuten gezielte Absprachen unter den privaten Krankenversicherern. Darüber haben sie das Bundeskartellamt informiert, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet (kostenpflichtig). In 15 Fällen sollen sich demnach PKV-Anbieter zu Ungunsten der Kunden abgesprochen haben.
Wie die Spezialisierung auf eine bestimmte Zielgruppe gelingt
„Wer eine PKV-Vollversicherung hat, der hat ein echtes Problem“
Ex-Außenminister Gabriel beklagt Zwei-Klassen-Medizin
Wie lauten die Vorwürfe konkret?
Dem Bericht zufolge bestand in einer Krankentagegeldversicherung eine Klausel, die besagte, dass der Versicherer die Leistung reduzieren kann, wenn das Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers unter die im Vertrag genannte Einkommenshöhe gesunken ist. Das sei unwirksam urteilte der Bundesgerichtshof 2016 (Aktenzeichen IV ZR 44/15).
Daraufhin passte der PKV-Verband seine Musterbedingungen an. Versicherungsberater Müller argumentiert nun, dass ihm ein Schreiben des Verbandes vorliege. Daraus ginge hervor, dass man sich zu den angepassten Klauseln „abgestimmt“ habe. „Das ist juristisch ein Geständnis“, zitiert die FAZ den Versicherungsberater. „Es darf keine Abstimmung dazu geben. Der Verband darf nur unverbindliche Empfehlungen geben”, so Müller.
Des Weiteren geht es um das Tarifwechselrecht: In einem seit 2016 gültigen Leitfaden haben sich die teilnehmenden Unternehmen darauf verständigt, dass sie Kunden über möglichst viele Tarifmöglichkeiten informieren. Müller ist jedoch der Ansicht, dass der Verband seinen Mitgliedern empfehle, jedem Kunden nicht mehr als drei Tarife vorzuschlagen. Er beruft sich dazu laut eigenen Angaben auf Aussagen eines Versicherungsvorstands.
Wie reagiert der PKV-Verband?
Beim PKV-Verband hält man diese Vorwürfe für „absurd“, wie die Ärzte Zeitung über den Fall berichtet. „Die Anpassung der Musterbedingungen ist gängige Praxis und von nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden akzeptiert“, sagte ein Sprecher gegenüber der Ärzte Zeitung. Und weiter: „Die Übernahme der Musterbedingungen durch die einzelnen Mitgliedsunternehmen ist absolut freiwillig, niemand wird dazu verpflichtet“, so der Verbandssprecher.
Ebenso verwahrte sich der PKV-Verband gegen die Anschuldigung, dass wechselwilligen Kunden absprachegemäß nur drei Tarife vorgeschlagen würden. „Es gibt Versicherer, die zeigen dem Kunden sämtliche verfügbaren Tarife“, verweist die Ärzte Zeitung auf den Sprecher. „Andere haben eine hohe Tarifvielfalt und schlagen deswegen eine Auswahl vor“, heißt es. Diese Auswahl werde von Wirtschaftsprüfern überprüft.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren