- Von Juliana Demski
- 11.01.2021 um 12:42
Die coronabedingten Schul- und Kitaschließungen machen vielen berufstätigen Eltern in Deutschland derzeit das Leben schwer. Das weiß auch die Bundesregierung – und will mit einem erweiterten Kinderkrankengeld Abhilfe schaffen. Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) hält den Vorstoß für angebracht, kritisiert jedoch die Finanzierungsabsichten der Politik über Beiträge der 57 Millionen Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren Arbeitgeber.
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„Das Kinderkrankengeld ist eine familienpolitische Sozialleistung, die der Bund aus seinen Steuermitteln finanzieren müsste. Als versicherungsfremde Leistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung belastet es die GKV-Beitragszahler und erhöht die Lohnzusatzkosten“, argumentiert PKV-Verbandssprecher Stefan Reker in einem Kommentar auf der Website des Verbands. Denn die Kinder seien ja gar nicht krank, sondern ihre Schule oder Kita falle aus.
„Sachgerecht wäre ein Leistungsanspruch im Infektionsschutzgesetz und damit eine Finanzierung über Steuern, zu denen alle nach ihrer Leistungsfähigkeit beitragen und worauf dann auch alle Familien den gleichen Anspruch hätten“, erläutert Reker, der sich verwundert darüber gibt, warum das erweiterte Krankengeld nur an gesetzlich versicherte Eltern gezahlt werden soll.
Entschädigung sei eine gesamtstaatliche Leistung
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther pflichtet Reker bei und betont auf der Verbands-Website, dass die Schließung der Schulen und Kitas im Interesse der Allgemeinheit erfolge, um insgesamt die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Entschädigung für dieses „Sonderopfer“, dass die Eltern auf Lohn sowie die Arbeitgeber auf Arbeitsleistung verzichten müssten, sei eine gesamtstaatliche Leistung. Sie könne und müsse über das Infektionsschutzgesetz erfolgen.
Ein „Ausgleich des Verdienstausfalls der Eltern mithilfe des Infektionsschutzgesetzes“ würde direkt aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden, „der aus den Steuergeldern aller 83 Millionen Bundesbürger finanziert wird“, heißt es auf der Internetseite des PKV-Verbands weiter.
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