- Von Redaktion
- 05.12.2014 um 18:27
Dabei geht es in erster Linie nicht um eigene Schäden. Vielmehr sind Unfälle relevant, an denen man eventuell beteiligt ist. Wer einen anderen umfährt, haftet – egal ob es sich dabei um ein Versehen handelt, oder nicht. Das übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung: Hier muss man also auf eine angemessene Versicherungssumme achten, die über die gesetzliche Deckung hinausgeht.
Auch lohnt es sich, im Kleingedruckten des Vertrags nach versteckten Fallen zu suchen: Der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit kann so manche Streitigkeit mit Versicherern im Vorhinein überflüssig machen.
Für den eigenen Schutz sollte man die Versicherungssummen von Altverträgen prüfen: Wer einen Vertrag über eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, sollte sicherstellen, dass die Versicherungssummen nicht nur durch die Umstellung auf den Euro 2002 nur umgerechnet und damit nicht an den aktuellen Bedarf angepasst wurden.
Weiterhin lohnt sich auch die Überprüfung, ob und in welchem Umfang sogenannte Assistance-Leistungen versichert sind. Die Abfahrt mit dem Schlitten der Bergwacht ist auch für Verletzte nicht kostenlos und hier kann man durch eine genaue Prüfung des Schutzes den Urlaub angstfrei vor Verletzungen genießen.
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