- Von Joachim Haid
- 12.12.2019 um 10:42
Dem Kollektiv in der Versicherungswirtschaft liegt der ursprüngliche Gedanke zu Grunde, die finanziellen Lasten aus Zufallsrisiken eines Einzelnen über eine große Gruppe zu verteilen. Ging beispielsweise ein Schiff unter, war nicht nur das Schiff selbst, sondern auch eine mögliche Ladung verloren. Den einzelnen Eigner traf das schwer. Taten sich nun viele Schiffseigentümer zusammen und jeder zahlte einen bestimmten Betrag in einen Risikotopf ein, so konnte das einzelne finanzielle Schicksal durch die Gemeinschaft ausgeglichen werden. Jeder verzichtete zum Wohle der Gemeinschaft auf einen Teil seiner Erträge, denn jeden konnte dieses Einzelschicksal ereilen und dann vom Risikotopf profitieren. Das Risiko, dass alle Schiffe gleichzeitig untergingen, war gering, wenn nicht alle Schiffe zur gleichen Zeit auf der gleichen Route unterwegs waren. Es fand und findet also ein Risikoausgleich in der Gemeinschaft, im Kollektiv, statt.
Zufallsrisiko
Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert den Risikoausgleich im Kollektiv wie folgt:
„Der Risikoausgleich im Kollektiv liegt in der Einbettung der einzelnen Versicherungsverträge in ein Kollektiv von Risiken begründet. Der Ausgleich im Kollektiv findet darin seinen Ausdruck, dass unter sonst konstanten Bedingungen eine wachsende Kollektivgröße Vorteile bietet. Diese Vorteile bestehen darin, dass sich bei wachsender Kollektivgröße entweder das Zufallsrisiko selbst verringert oder aber bei gleichbleibendem (kontrolliertem) Sicherheitsniveau der versicherte Gesamtschaden im Durchschnitt günstiger finanziert werden kann und damit für den einzelnen Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz günstiger zu erwerben ist…“
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Auch hier ist der Begriff „Zufallsrisiko“ zu lesen. Genau mit diesem müssen wir uns im Zusammenhang mit der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und Versicherungslösungen auseinandersetzen. Beim Zufallsrisiko geht es um die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesamtschaden innerhalb des Kollektivs zu einem bestimmten Zeitraum die Summe der vereinnahmten kollektiven Prämien für die Risikodeckung und das vorhandene Risikokapital übersteigt. Also um den eingangs geschilderten Fall, dass alle Schiffe zur gleichen Zeit die gleiche Route nehmen und beispielsweise im gleichen Sturm untergehen. Zum Merkmal des Zufallsbegriffs werden wir ebenfalls beim Gabler Wirtschaftslexikon fündig. Dort ist zu lesen:
„Das Zufallsrisiko wird typischerweise durch die Verlustwahrscheinlichkeit beziehungsweise allgemein durch die Ruinwahrscheinlichkeit quantifiziert. Das Zufallsrisiko ist nicht vollständig eliminierbar, jedoch im Gegensatz zu den anderen Komponenten des versicherungstechnischen Risikos relativ gut mit wahrscheinlichkeitstheoretischen Methoden abschätzbar.“
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