- Von Lorenz Klein
- 04.03.2020 um 14:02
Munich Re und Ergo
Für Munich Re und deren Konzerntochter Ergo gilt laut eines Munich-Re-Sprecher Folgendes:
- Dienstreisen nach Italien, Südkorea oder China – ebenso wie Besuche aus diesen Ländern – sind nicht gestattet. Abgesehen von diesen akut betroffenen Ländern gelten keine weiteren verpflichtenden Reiseregelungen.
- Mitarbeiter, die von einer privaten Reisen aus Italien, Südkorea oder China zurückkehren oder bereits zurückgekehrt sind, sind angewiesen, für zwei Wochen (ab Rückkehrtag) von zu Hause aus zu arbeiten.
- Wir empfehlen unseren Mitarbeitern neben der Beachtung der empfohlenen Hygienemaßnahmen, vorläufig auf das Händeschütteln und die Teilnahme an Großveranstaltungen zu verzichten.
Nürnberger
Ein Sprecher der Nürnberger erklärt:
„Unser Steuerungskreis bewertet jeden Tag die aktuelle Situation und stimmt eventuelle Maßnahmen ab. Im Augenblick gehen wir davon aus, dass alle Veranstaltungen wie geplant stattfinden können – unter Berücksichtigung erhöhter Hygieneschutzmaßnahmen.“
R+V
R+V-Sprecher Karsten Eichner betont „Stand heute 12 Uhr (Änderungen sind lagebedingt natürlich jederzeit möglich)“:
„Die R+V empfiehlt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Präsenztermine zu vermeiden und auf die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens zurückzugreifen. Auf einen Besuch von internen und externen Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sollte möglichst verzichtet werden.
Zurzeit gilt bei der R+V ein Verbot von Dienstreisen nach Ost- und Südostasien sowie Norditalien. Die R+V rät grundsätzlich auch dazu, Reistätigkeiten zu minimieren und Geschäftstermine mittels Telefon oder Skype wahrzunehmen.“
Signal Iduna
Signal-Iduna-Pressereferent Claus Rehse teilt mit:
„Aufgrund der aktuellen Gefährdungssituation und der offiziellen Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus sehen wir derzeit noch keine Veranlassung, Dienstreisen und Veranstaltungen komplett ausfallen zu lassen. Allerdings prüfen wir in jedem Fall, ob eine Dienstreise zum aktuellen Zeitpunkt zwingend erforderlich und nicht beispielsweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder durch eine Telefonkonferenz ersetzt werden kann. Analoges gilt auch für die Teilnahme an externen Veranstaltungen. Für größere interne Veranstaltungen empfehlen wir, diese möglichst auszusetzen. Die Entscheidung darüber obliegt aber den verantwortlichen Führungskräften.“
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