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  • Von Redaktion
  • 10.09.2014 um 17:24
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Vorerkrankungen sind ein Streitthema. Beim Antrag bergen sie das Risiko einer Ablehnung, gleichzeitig können unzureichend beantwortete Gesundheitsfragen im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten. Ein Urteil erhöht nun den Druck auf die Versicherer. 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun entschieden , dass die Versicherer deutlich auf Gesundheitsfragen hinweisen müssen (Aktenzeichen 7 U 253/13). Sie müssen den Hinweis, dass alles vollumfänglich beantwortet werden muss, optisch hervorheben und in der Nähe der Fragen platzieren.

Das Urteil entstand infolge einer Klage. Ein Versicherer wollte eine nachträgliche Vertragsanpassung nicht vornehmen. Grund hierfür waren nicht ordnungsgemäß beantwortete Gesundheitsfragen. Der bislang vorhandene Hinweis auf Beiblätter oder andere Vertragsvereinbarungen sind nun ebenso unwirksam wie die Belehrung über die möglichen Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht, urteilte das OLG Stuttgart.

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