- Von Karen Schmidt
- 30.04.2024 um 11:59
Das Krankenhaussystem in Deutschland soll reformiert werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat auch bereits einen Entwurf zum sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorgelegt. Nun gibt es aber Kritik an dem Vorhaben, auch von Seiten der privaten Krankenversicherung (PKV).
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„Die Private Krankenversicherung sieht die Notwendigkeit einer Krankenhausreform und begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu verbessern“, sagt Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. Aus Sicht der PKV gebe es aber deutliche Schwächen im Gesetzentwurf, die den Erfolg der Reform gefährden könnten.
So führe etwa die geplante Vorhaltevergütung zu neuen, massiven Fehlanreizen und mehr Bürokratie, warnt Reuther. „Sie gibt den Krankenhäusern völlig falsche Impulse und sichert auch nicht die Versorgung in der Fläche. So drohen neue Versorgungsmängel, wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen.“ Zumindest sollte der Umfang der Vorhaltefinanzierung verringert werden, schlägt Reuther vor, von 60 auf 20 Prozent (plus 20 Prozent Pflegebudget).
Auch kritisch in den Augen des PKV-Verbands: die Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten. Reuther: „Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, denn die Krankenhausstruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder, die aus Steuermitteln gezahlt werden müsste.“ Das gelte besonders für die Beteiligung an Schließungskosten. Deshalb lehne die PKV eine Mitfinanzierung des Transformationsfonds ab. Eine solche Beteiligung stünde unter dem Damoklesschwert erfolgreicher Verfassungsklagen.
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