- Von Andreas Harms
- 27.04.2022 um 15:41
Höherer und längerer Zuschlag
Bisher zahlen Versicherte von 21 bis 60 Jahren einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag. Er soll Guthaben bilden, die dem Versicherten später zugutekommen sollen. Wenn man ihn höher oder länger erheben würde, könnte man Versicherte im Alter anschließend noch besser entlasten – so die These des Verbands.
Standardtarif für alle
Über den Standardtarif können sich Kunden der PKV relativ günstig mit Leistungen auf GKV-Niveau versichern. Allerdings können ihn nur jene nutzen, die sich vor 2009 privat versichert haben. „Dies ist eine nicht nachvollziehbare Diskriminierung von großen Versicherungskollektiven“, prangert Pekarek an. Weshalb ihn alle nutzen können sollen.
Soweit zur privaten Seite. Kommen wir damit zur …
GKV
Die Gesetzlichen laufen gerade ein eine so noch nie gekannte Finanzierungslücke (wir berichteten). Weshalb sich die Aktuare auch ihnen widmen. So warnt Pekarek davor, sich allzu sehr an Zuschüsse aus dem Steuersäckel zu gewöhnen: „Diese erwecken die Illusion eines sauber finanzierten Kassensystems, obwohl sie nur eine Vorfinanzierung zu Lasten künftiger Generationen darstellen.“
Konkrete Vorschläge, wie das Problem zu lösen sei, nennt sie jedoch im Gegensatz zur PKV nicht. Aber immerhin schlägt sie vor, was man besser nicht machen sollte: Nämlich die soziale Pflegeversicherung (SPV) zu einer Vollversicherung ausbauen. Das sei angesichts des demografischen Wandels nicht bezahlbar. Stattdessen sollten Menschen mehr durch private Pflegeversicherungen vorsorgen. Denn: „Die private Pflegeversicherung hat mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert.“
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