- Von Redaktion
- 08.06.2015 um 17:28
Was passiert, wenn etwa bei einem Autounfall beide Elternteile sterben oder zu Pflegefällen werden?
Viele Eltern treibt die Sorge um, wo das Kind im schlimmsten Fall aufwachsen soll. Dafür braucht es ein Testament, in dem eine Sorgerechtsverfügung errichtet ist. Diese hält fest, wen die Eltern dafür vorschlagen, ersatzweise benennen und ausschließen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das nicht automatisch der Pate oder die Großeltern. Werden die Eltern zu Pflegefällen, kommen finanzielle und mitunter auch rechtliche Herausforderungen hinzu. Daher ist eine Vorsorgevollmacht inklusive Betreuungs- und Patientenverfügung so früh wie möglich unabdingbar. Denn weder Ehegatten noch die Eltern geschäftsfähiger Kinder dürfen ohne entsprechende Vollmacht einander vertreten. Wer nicht vorgesorgt hat, bekommt vom Gericht einen staatlichen Betreuer zur Seite gestellt, der plötzlich über das Vermögen mitbestimmt und Vorkehrungen trifft, die so möglicherweise nicht gewünscht werden. Dem lässt sich nur mit ausreichender Vorsorge entgegnen.
Können wir uns eine gute Ausbildung, Studium oder Auslandsaufenthalt für das Kind leisten und steht Geld für Führerschein oder Auto zur Verfügung?
Wer von Anfang an spart, hat den Vorteil von vergleichsweise geringen Summen durch die lange Laufzeit und den Zinseszinseffekt. Schon allein aus diesem Grund ist das Sparen für Kinder sehr beliebt. Dabei geht es um Laufzeiten von meist 18 Jahren und mehr. Die Finanzdienstleistungsbranche hält mehrere Varianten bereit: Eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe etwa sorgt parallel dafür, dass das Kind zum vereinbarten Zeitpunkt in jedem Fall die bestimmte Summe erhält. Durch die anhaltende Phase des niedrigen Zinses und die Tatsache, dass eine lange Laufzeit möglich ist, sind Wertpapiere in Form von Aktion oder Aktienfonds sinnvoll, eventuell mit einer Beimischung von festverzinslichen Wertpapieren. Für diese Form spricht auch eine höhere Rendite. Wollen Großeltern ihren Enkeln Vermögen vermachen, dann legen sie meist Wert darauf, dass das Kind es erst erhält, wenn es „vernünftig“ genug ist. Dies lässt sich genau definieren mithilfe der sogenannten Ferrari-Klausel.
Wie sieht es mit der eigenen Versorgung aus?
Familienzeit ist Riester-Zeit. Wer mit dieser privaten Vorsorge noch nicht begonnen hat, sollte dies jetzt tun. Denn durch fehlende Berufszeiten werden es gerade Familien im Alter schwerer haben. Eigene Vorsorge ist für jeden Pflicht. Die Zulage pro Kind beträgt aktuell 300 Euro, dazu gibt es für den Erwachsenen die sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Die eigene Sparleistung kann bei 60 Euro liegen. Achtung: Hierbei handelt es sich um jährliche Sparleistungen beziehungsweise Zulagen.
Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.
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